Guten Tag!
Die nachstehende Kleine Anfrage erklärt sich selbst,  ob und wie sich das Bezirksamt Pankow zu dieser Kleinen Anfrage bis Anfang Juni schriftlich positionieren wird, bleibt abzuwarten.
Stefan Schneider, 18.05.2008


Kleine Anfrage Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den ArGen  für Pankow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Mit Urteil vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Arbeitsgemeinschaften nach 344b SGB II (JobCenter) verfassungsrechtlich unzulässig sind und dass eine Neuordnung bis Ende 2010 erfolgen müsse. In Reaktion darauf wird das vom Bundesministerium vorgeschlagene Modell eines kooperativen JobCenters kontrovers diskutiert. Auch andere Modelle, etwa alle Leistungen zentral von der Arbeitsagentur in Nürnberg erbringen zu lassen oder die Zuständigkeiten vollständig auf die Länder- und Gemeinden zu übertragen, sind in der Diskussion.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Konsequenzen und Aufgaben ergeben sich für den Bezirk Pankow aus diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
  2. Welche Position vertritt das Bezirksamt in Bezug auf das vorgeschlagene Modell eines kooperativen Job Centers und die anderen vorgeschlagenen Modelle?
  3. Wie stellt das Bezirksamt personell, inhaltlich, finanziell, räumlich und organisatorisch sicher, dass es - auch nach dem Wegfall der ARGEn - die nach Gesetz durch die Kommune zu erbringenden Leistungen nach dem SGB II erbringen kann?

Berlin, den 18.05.2008

Einreicher: BV Dr. Stefan Schneider - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 


 

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