Bauwagendorf Wagabanda, Bielefeld - Quelle: Wikipedia

Guten Tag,

für die 10. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.10.2007 habe ich eine kleine Mündliche Anfrage vorbereitet. Der Zusammenhang sind die Menschen, die in der Nachbarschaft der "Wagenburg" Pankgräfin auf einem den Berliner Forsten gehörenden Gelände in Bauwägen wohnen oder eher "wild campieren" und Probleme verursachen. Nachdem bislang sehr gut die ordnungspolitische und umweltrechtliche Seite diskutiert wurde, richtet sich meine mündliche Anfrage Hilfeangebote nach dem Sozialgesetzbuch, die angewendet, angeboten und ggf. auch abgelehnt werden können, wenn es denn eine Möglichkeit dazu gibt. Dazu gibt es inzwischen auch eine Antwort, die nach der Mündlichen Anfrage dokumentiert wird. Im Grundsatz konnte das Problem gelöst werden, in dem es zum einen klare Auflagen an die Gruppe gab, Verstöße gegen die Umwelt einzustellen und entsprechende Mängel abzustellen, auf der anderen Seite konnte eine Räumung verhindert werden, eben will es auch von den neuen Bauwäglern eben Bewegung gab.

Ein Artikel aus dem Tagesspiegel vom 19.09.2007 des Autoren Moritz Gathmann Von Räumung bedroht: Rollheimer melden sich zurück gibt einen guten ersten Einblick über die Situation in ganz Berlin - mit Stand vom September 2007.

Stefan Schneider, 12.01.2008


Mündliche Anfrage

Betreff: Hilfeangebote nach Sozialgesetzbuch (SGB) für Menschen in Bauwägen in Nachbarschaft des bestehenden Wagendorfes in Karow?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Im Sommer 2006 wurde eine Gruppe von Menschen, die in der Margarethe-Sommer-Straße in Bauwägen wohnte, in die Nachbarschaft eines bestehenden Wagendorfes in Karow umgezogen auf ein Gelände, welches den Berliner Forsten gehört.

Aus diesem Sachverhalt sind eine Reihe von Problemen entstanden, die unter anderem das bestehende Wagendorf in Karow erheblich belasten.

Ausgehend von der Überlegung, dass Menschen, die Probleme verursachen, oftmals auch selbst schwerwiegende (soziale) Probleme aller Art haben, für die nach dem Sozialgesetzbuch eine Reihe von Hilfen vorgesehen sind, frage ich das Bezirksamt:
  • 1. Welche Problemlagen in Bezug auf die Menschen, die auf dem Forstgelände neben dem bestehenden Wagendorf leben, sind seit dem Umzug im Sommer 2006 dem Bezirksamt zu welchen Zeitpunkten bekannt geworden?
  • 2. Waren darunter Problemlagen, die in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (= SGB) fallen, inbesondere in Hinblick auf Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe?
  • 3. Sind direkt Kinder oder Jugendliche davon betroffen?
  • 4. Gibt es Hilfeformen und -möglichkeiten nach dem SGB, die angeboten hätten werden können? Wenn ja, welche?
  • 5. Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden von Problemen der Bauwagenbewohner darauf reagiert?
  • 6. Wurde von zuständigen MitarbeiterInnen des Bezirksamts das persönliche Gespräch mit den Menschen in den Bauwägen auf dem Forstgelände gesucht? Mit welchem Ergebnis?
  • 7. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  • 8. Gab oder gibt es Möglichkeiten, erfahrene Träger (etwa der Sucht- oder Jugendhilfe, Anbieter von Straßensozialarbeit) in Hilfeangebote mit einzubeziehen? Hat das Bezirksamt davon Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?
  • 9. Wie ist der gegenwärtige Sachstand und welche Schritte sind für die nächste Zukunft vorgesehen?

Berlin, den 15.10.2007

Einreicher: BV Dr. Stefan Schneider - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Öffentliche Ordnung
Bezirksstadtrat

07. 11.2007

Herrn Bezirksverordneten Stefan Schneider
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Pankow
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0184/VI  über Hilfeangebote nach Sozialgesetzbuch (SGB) für Menschen in Bauwägen in Nachbarschaft des bestehenden Wagendorfes in Karow?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im Sommer 2006 wurde eine Gruppe von Menschen, die in der Margarethe-Sommer-Straße in Bauwägen wohnte, in die Nachbarschaft eines bestehenden Wagendorfes in Karow umgezogen auf ein Gelände, welches den Berliner Forsten gehört.
Aus diesem Sachverhalt sind eine Reihe von Problemen entstanden, die unter anderem das bestehende Wagendorf in Karow erheblich belasten.
Ausgehend von der Überlegung, dass Menschen, die Probleme verursachen, oftmals auch selbst schwerwiegende (soziale) Probleme aller Art haben, für die nach dem Sozialgesetzbuch eine Reihe von Hilfen vorgesehen sind, frage ich das Bezirksamt:
1. Welche Problemlagen in Bezug auf die Menschen, die auf dem Forstgelände neben dem bestehenden Wagendorf leben, sind seit dem Umzug im Sommer 2006 dem Bezirksamt zu welchen Zeitpunkten bekannt geworden?
2. Waren darunter Problemlagen, die in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (= SGB) fallen, insbesondere in Hinblick auf Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe?


zu 1. und 2.
Das Sozialamt hat erstmals im Sommer dieses Jahres Kenntnis davon erhalten, dass dort ein weiteres Wagendorf angesiedelt wurde und es hierdurch zu erheblichen Problemen kam und kommt. Hierbei wurden jedoch keine Probleme benannt, die auf eine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII schließen ließen. Erfahrungsgemäß lehnen Bewohner/innen von Wagendörfern eine Unterbringung durch das Sozialamt in Pensionen ab. Es wurde auch nicht berichtet, dass dort Personen leben würden, die sich dort nur aufhalten, weil sie wohnungslos sind, und die eine Unterbringung durch das Sozialamt wünschen würden. Das Sozialamt hat bereits in einer Besprechung am 17.02.2006 darauf hingewiesen, dass Personen vom Sozialamt untergebracht würden, wenn sie dies wünschen würden.
Dem Sozialamt wurde Anfang Oktober 2007 erstmals mitgeteilt, dass auf dem Gelände Personen leben, die Hilfebedarf haben. Es wurden unverzüglich vom Sozialamt Hilfemaßnahmen eingeleitet.
In einem Fall kam es zur Hilfe nach SGB VIII durch das Jugendamt.
Beim Ordnungsamt liegt eine Lärmanzeige über eine Musikveranstaltung vor, die diesem Personenkreis zugeordnet werden kann.
Seit dem Frühsommer des Jahres 2007 wurde dem Bezirksamt von den Bewohnern der Wagenburg Pankgräfin e.V. die multiple Problemlage auf der genannten Fläche und von dortigen Bewohnern ausgehende Belästigungen, Bedrohungen und Angriffe auf Bewohner der Wagenburg Pankgräfin e.V. in mehreren Gesprächen und durch die Übergabe von Dokumentationsmaterial dargestellt.

3. Sind direkt Kinder oder Jugendliche davon betroffen?
Durch das Gesundheitsamt wurden keine Kinder und Jugendlichen in dem Gebiet um das Wagendorf herum betreut. Es war weder Beratungsbedarf zu verzeichnen noch gab es Anforderungen oder bekannte Missstände.
Wie bereits ausgeführt, kam es in einem Fall zur Hilfe nach SGB VIII durch das Jugendamt.

4. Gibt es Hilfeformen und -möglichkeiten nach dem SGB, die angeboten hätten werden können? Wenn ja, welche?
Eine detaillierte Antwort zur Hilfeform kann aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgen.

5. Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden von Problemen der Bauwagenbewohner darauf reagiert?
Gegenwärtig wird vom Ordnungsamt geprüft, wie der Lärmanzeige nachgegangen werden kann.

6. Wurde von zuständigen Mitarbeiterinnen des Bezirksamts das persönliche Gespräch mit den Menschen in den Bauwägen auf dem Forstgelände gesucht? Mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes war mehrfach vor Ort und hat die Situation aus der Perspektive der Jugendhilfe überprüft.

7. Gab oder gibt es Möglichkeiten, erfahrene Träger (etwa der Sucht- oder Jugendhilfe, Anbieter von Straßensozialarbeit) in Hilfeangebote mit einzubeziehen? Hat das Bezirksamt davon Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Die in Frage kommende Leistung des SGB VIII wurde durch einen erfahrenen Träger der Jugendhilfe erbracht.
Weitere Leistungsanbieter der Jugendhilfe werden gegenwärtig nicht eingesetzt.

8. Wie ist der gegenwärtige Sachstand und welche Schritte sind für die nächste Zukunft vorgesehen?
Das Bezirksamt wird die Situation vor Ort weiterhin genau beobachten.
Dazu arbeiten alle beteiligten Ämter eng zusammen.
Die Berliner Forsten haben um Amtshilfe bei Polizei und Bezirksamt zur technischen und personellen Unterstützung gebeten, um in einem Ortstermin die Fläche zu besichtigen. Gegebenenfalls ergibt sich daraus weiterer Handlungsbedarf.

Jens-Holger Kirchner

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