Liebe Corinna,

kurz vor Weihnachten 2022 schickst Du mir per Einschreiben (!) einen Vorstandsbrief der SwM e.V. mit dem Betreff: Vereinsstrafverfahren (!). Darin schreibst Du von der Absicht, mich aus dem Verein SwM e.V. auszuschließen.

 Dazu möchte ich folgendes sagen: Die Satzung des SwM e.V. sagt dazu eindeutig in § 8 Nummer 4:

"Ein Mitglied bzw. Fördermitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied bzw. Fördermitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen."

Von diesem Recht, mich persönlich vor der Mitgliederversammlung zu rechtfertigen, möchte ich gerne Gebrauch machen.

Dazu müsste ich aber fristgerecht (!) zur Mitgliederversammlung eingeladen werden. Dies ist aber nicht geschehen.

Dem Vernehmen nach soll am 13.01.2023 eine Mitgliederversammlung in Freistatt stattfinden.

Dazu habe ich keine Einladung erhalten. Das ist kein Einzelfall: Ich habe auch schon zur Mitgliederversammlung, die im Sommer 2022 in Freistatt stattgefunden hat, keine Einladung erhalten.

Da erkennbar nicht ordnungsgemäß eingeladen worden ist, sind die Versammlungen und alle dort gefassten Beschlüsse nicht wirksam.

Damit dieser Umstand nicht unter den Teppich gekehrt werden kann, habe ich vorsorglich ein Schreiben an das Amtsgericht Walsrode und an Notar Brettschneider geschickt, mit der Bitte, diese Mitteilung zu den Vereinsakten zu nehmen.

Soweit meine direkte Antwort auf Dein Einschreiben.

2022.12.19. Verein Selbstvertretung Schreiben CorinnaWichtig ist aber aus meiner Sicht etwas ganz anderes.

Corinna, wir beide haben viele Lebensjahre hinter uns und verglichen damit deutlich weniger Lebensjahre vor uns. Deshalb möchte ich Dich fragen:

Kommen wir wirklich voran, wenn wir uns auf der Ebene von Vereinsstrafverfahren auseinandersetzen?

Ich schlage vor: Lass uns darüber reden, was wir machen können, um gemeinsam Wohnungslosigkeit zu überwinden und was wir tun können, um bessere Bedingungen zu schaffen für alle die Menschen, die auf der Straße und in Notunterkünften leben müssen, obwohl genug Wohnungen leer stehen.

Um diese und andere Fragen zu besprechen, lade ich Dich zum offenen Netzwerktreffen der Wohnungslosen_Stiftung, das von Montag bis Freitag, 27. - 31.03.2023 in Berlin stattfinden wird, ein.

Das ist der Ort, an dem wir in Freiheit und Selbstbestimmung alles miteinander besprechen können, was uns bewegt.

Du bist herzlich willkommen, und alle anderen Mitglieder des SwM e.V. ebenso.

Ich freue mich, von Dir zu hören.

Freundliche Grüße,

Stefan

 

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