Schaufelradbagger in Ferropolis, Foto by WikiCommons, Fotograf Stefan KühnDer Polizeipräsident von Berlin
Landeskriminalamt
Stabsbereich 51 – Zeugenentschädigung
Tempelhofer Damm 12
D – 12101 Berlin

Berlin, 14.11.2017

Zeugenentschädigung - Widerspruch

Sehr geehrte Frau E.,

ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 04.10.2017 und lege gegen Ihre Entscheidung zu meiner Zeugenentschädigung

Widerspruch

ein.

Zur Begründung:

Mit Schreiben vom 01.06.2017 wurde ich für die Vernehmung am 15.06.2017 geladen. Die Ladung erging an die Berliner Anschrift.

Auf meinen Vorschlag hin wurde der Termin auf den 05.07.2017 verlegt. Dabei ich schriftlich erklärt, dass ich „überhaupt berufstätig in N.-Land unterwegs und sehr selten in Berlin bin“. Ich habe damit hinreichend deutlich gemacht, dass ich nicht aus Berlin anreisen würde.

Tatsächlich bin ich am 04.07.2017 aus F-Ort. angereist und hatte am 05.07.2017 einen Termin in P-Stadt. Ohne den Termin für die Vernehmung wäre ich von F-Ort. direkt nach P-Stadt und dann wieder nach F-Ort zurück gefahren.

Die von mir geltend gemachten Kosten sind notwendig geworden und von daher vollständig zu erstatten.

Ihr Vorschlag, „auf dem Wege der Amtshilfe in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes als Zeuge vernommen“ zu werden, ist aus mehreren Gründen auszuschließen. Die Busverbindungen von F-Ort. nach S-Stadt. oder aber nach D-Stadt. sind ausgesprochen schlecht und hätten einen unverhältnismäßigen Zeitaufwand zur Folge gehabt. Außerdem hätte Ihr Vorschlag eine weitere Verzögerung des ohnehin schon sehr schleppend laufenden Verfahrens bedeutet und würde von mir als Nebenkläger in diesem Verfahren allein schon deshalb als kontraproduktiv bemängelt werden.

Sie haben die Landeskasse beauftragt, die notwendigen Kosten in Höhe von 6,20 Euro zu überweisen. Tatsächlich sind mir aber folgende Kosten entstanden:    

Anreise Bahn F-Ort – Berlin am 04.07.2017    22,40 €
Abreise S-Bahn Berlin – P-Stadt     7,70 €
Summe    30,10 €

Bereits erstattet:     - 6,20 €

Noch zu erstatten:     23,90 €

Die noch nicht erstatteten notwendigen Kosten in Höhe von 23,90 € (in Worten: dreiundzwanzig Euro und neunzig Cent) wollen Sie mir bitte innerhalb von 14 Tagen überweisen auf nachfolgendes Konto:

Kontoinhaber:    S.
IBAN:            DE11....

Mit freundlichen Grüßen

s.

Abbildung: https://de.wikipedia.org/wiki/Tagebau#/media/File:Bucket_wheel_excavator_in_Ferropolis.jpg:Bucket_wheel_excavator_in_Ferropolis.jpg; Schaufelradbagger in Ferropolis, Foto von Stefan Kühn

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