Warnschild Draisine. Quelle: WikiCommons, Details siehe ArtikelGuten Tag,

ich komme zurück auf meine Fahrt am 10.09.2015 mit der Deutschen Bahn von Diepholz nach Bremen.

Da auf dem Bahnsteig in Diepholz kein Fahrkartenautomat vorhanden war, meldete ich mich nach Einstieg unverzüglich beim Schaffner und bat um Ausstellung einer Fahrkarte.

Bedauerlicherweise wurde meine Bahncard 25 mit der Nummer 7081 4111 0848 4243 - gültig bis zum 06.07.2016 - nicht akzeptiert, so dass ich gezwungen war, den vollen Tarif in Höhe von 12,30 € (in Worten: zwölf Euro und dreißig Cent) zu entrichten.

Abgesehen davon, dass hierfür eigentlich eine Entschuldigung erforderlich ist, möchte ich auf unrechtmässig erhobenen Betrag nicht verzichten und erwarte eine Erstattung der mit zustehenden Ermässigung von 25% des Fahrpreises, also 3,08 € (in Worten: drei Euro und acht Cent auf mein Konto.

Zuzüglich erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € (in Worten: fünf Euro).

Den Gesamtbetrag in Höhe von 8,08 € (in Worten: acht Euro und acht Cent) wollen Sie mir innerhalb von 10 Tagen bitte überweisen auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: s.
IBAN: xxx
BIC: xxx

Mit freundlichen Grüßen

s.


Ergebnis: Wochen später erhielt ich eine Antwort von der Deutschen Bahn. Der Fahrscheinautomat sei in Ordnung gewesen und es sei eben so, dass auf bestimmten Strecken der Deutschen Bahn die BahnCard 25 eben nicht gelte. Die geforderte Erstattung bekam ich auch nicht, aber immerhin einen Gutschein in Höhe von 5 Euro. Das ist im Grund nicht zufriedenstellend, aber immerhin ein Ergebnis.

Abbildung: Schild zur Warnung vor kreuzenden Draisinen. Quelle: WikiCommons: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Draisineschild.png, Autor: Hinzke

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