Stellungnahme zur Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. „Mehr Partizipation wagen – Förderung und Unterstützung von Partizipation in der Wohnungslosigkeit“ vom Mai 2015

Karin Powser Kongress Uelzen 1991Zusammenfassung. Der Empfehlung fehlt es maßgeblich an Verbindlichkeit und damit an Glaubwürdigkeit. Es gibt für die Auftraggeber der Wohnungslosenhilfe keine Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Möglichkeiten zur Teilhabe, es fehlen abrechenbare konkrete Projekte mit Mehrwert für wohnungslose Menschen. Darüber hinaus ist der Empfehlung eine falsche, irreführende Definition zu Grunde gelegt, Teilhabe sei vorrangig ein „institutionelles Arrangement“.

Voraussetzungen. Kein Zweifel: Eine Soziale Arbeit mit wohnungslosen Menschen, die ausdrücklich und nachhaltig Teilhabe und Selbsthilfe fördern will, ist eine extrem anspruchsvolle, belastende, mühevolle und oftmals enttäuschende Angelegenheit. Denn die „besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wohnungsloser Menschen hemmen eben auch denkbare Potentiale und Ansätze von Teilhabe und Selbstorganisation in besonderer Weise. Mangelnde Kontinuität, Selbstzweifel, unrealistische Erwartungen, quälende und immer wiederkehrende Selbstverständnisdebatten, geringe Beteiligung und vor allem die ständig prekäre Ausstattung: ein ständiger Mangel an Geld, alte und langsame Computer, reparaturbedürftige alte Autos, das Angewiesensein auf Spenden und Unterstützung – all das macht die Arbeit schon unter normalen Umständen schwierig und erst recht bei Menschen, die aufgrund ihrer erzwungenen Armut und Ausgrenzung noch weitere Probleme mitbringen.

Bedeutung. Gleichzeitig ist die Beteiligung und Teilhabe wohnungsloser Menschen am gesellschaftlichen Leben von zentraler Dringlichkeit, denn sie sind die eigentlichen Experten zum Thema. Aber die Wohnungslosenhilfe neigt dazu, in lobbyistischer Selbstermächtigung für die wohnungslosen Menschen zu sprechen, statt den mühevolleren Weg einzuschlagen, geduldig die Auftraggeber der Arbeit zu befähigen, ihre Anliegen, Ziele und Vorstellungen selbst vorzutragen. Potentiale oder Ansätze wohnungsloser und ehemals wohnungsloser Menschen werden oft übersehen, beiseite geschoben oder sogar unterdrückt. Insofern ist es gut und wichtig, dass die Wohnungslosenhilfe sich endlich um dieses Anliegen kümmert und ein Papier mit dem Titel „Mehr Partizipation wagen – Förderung und Unterstützung von Partizipation in der Wohnungslosigkeit“ vorlegt. Das aber ist auch schon fast alles, was es an Positivem über dieses Papier zu berichten gibt.

Verbindlichkeit. Das zentrale Problem der von der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. beschlossenen Empfehlung wird bereits im ersten Satz mehr als deutlich sichtbar: „Partizipation und Selbstorganisation wohnungsloser Menschen sind wichtige Themen, die in vielen fachpolitischen Debatten der Wohnungslosenhilfe von großer Bedeutung sind.“ In einfache Sprache übersetzt ist gemeint: „Alle reden über Teilhabe, wir jetzt auch!“ Statt dessen wäre ein Eingangssatz nötig gewesen, der da lauten könnte: „In keinem anderen sozialpolitischen Arbeitsfeld sind Beteiligungsstrukturen so wenig entwickelt wie in der Wohnungslosenhilfe, das ist ein erheblicher Missstand – diesen wollen wir nachhaltig abstellen und stellen im Folgenden dazu einige sehr konkrete Vorschläge und Maßnahmen vor.“ Oder, um es aus einer anderen Perspektive zu beleuchten: Stellen wir uns für einen Moment lang vor, einige hundert Exemplare dieser Handreichung würden an wohnungslose Menschen auf der Straße verteilt werden. Die erste Frage wäre wahrscheinlich: „Was ist das denn, Partizipation?“ Und als Zweites käme wohl recht bald die Nachfrage: „Was habe ich jetzt genau davon?“ Und selbst wenn sich der eine oder der andere angesprochen fühlt und eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe aufsuchen und seine Beteiligung einfordern würde, wäre damit zu rechnen, dass er mit dem Verweis auf fehlende Mittel, fehlendes Personal, fehlende Zuständigkeit, fehlende Notwendigkeit, mangelnde Qualifikation, bestehende Regeln oder ähnliches, abgewimmelt würde. Mit anderen Worten: Nichts von dem, was in der Empfehlung angesprochen worden ist, ist konkret abrechenbar. Alles verbleibt im Ungefähren, auf der Ebene des Hätte, Könnte, Sollte. Teilhabe kann nur entwickelt werden, wenn damit konkrete, einforderbare – im Zweifel auch einklagbare – Rechte verbunden sind. Insofern ist auch schon der Titel der Empfehlung irreführend: Gewagt wird hier gar nichts.

Kriterien und Maßstäbe. Ein einfacher Blick in ein benachbartes sozialpolitisches Arbeitsfeld, der Behindertenhilfe, hätte hier befruchtend wirken können: „Nicht ohne uns über uns“ lautet der zentrale Grundsatz der UN – Konvention über „Die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ (Vereinte Nationen 2008). Der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe beispielsweise entwickelte dazu ein Aktionsprogramm „Beteiligung verändert“ (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 2013). Schon der Titel signalisiert, dass die Behindertenhilfe sich auf einen Prozess eingelassen hat, dessen Dynamik eben nicht zwingend planbar und vorhersehbar ist und auch den Verband selbst verändern wird. Auf allen Ebenen des Verbandes sind Behindertenbeiräte eingerichtet, die regelmäßig gewählt werden und erhebliche Mitspracherechte haben. „Einmischen – mitmischen – selbstmachen“ ist darüber hinaus das Motto regelmässiger Teilhabekongresse mit mehreren hundert Teilnehmenden.
Was in der Behindertenhilfe gelebte Praxis ist, wird in der Wohnungslosenhilfe und insbesondere in der vorgelegten Empfehlung noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dabei wären wären viele Elemente es wert, in einer Vision von Teilhabe in der Wohnungslosenhilfe zumindest diskutiert zu werden.

Fachlichkeit. Zudem ist das Dokument auch fachlich zu beanstanden. Die vorgelegte Definition „Partizipation bezeichnet (...) ein in erster Linie institutionelles Arrangement“ ist m.E. nicht nur völlig falsch, sondern auch vollkommen unbelegt. Der Grundgedanke von Teilhabe wurde nicht verstanden. Partizipation ist in aller erster Linie eine Haltung, eine Überzeugung, eine Einstellung, ein Ansatz, eine Methode, ein Konzept, eine Idee, ein Wert, ein Orientierung, eine Vision – was auch immer – aber nicht zuerst ein institutionelles Arrangement. Ein institutionelles Arrangement kann und sollte sich daraus ergeben – aber selbst das wäre, folgt man der Intention dieses Ansatzes, niemals statisch, sondern immer nur die jeweils bestmögliche Entsprechung des aktuellen Entwicklungsstandes eines Prozesses.

Scheinbeteiligung. Die hier vorgestellte Handreichung wurde bereits vom Vorstand der BAG-W am 19.05.2015 – mutmaßlich in nichtöffentlicher Sitzung – beschlossen und auf der Bundestagung 2015 einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Gemäß dem auch in der Handreichung zitierten Stufenmodell der Partizipation (vgl. SCHNURR 2011), in dem zwischen Beteiligung, Schein-Beteiligung und Nicht-Beteiligung unterschieden wird, ist diese Handreichung ein gutes Beispiel für Nicht- und Schein-Beteiligung. Angemessen wäre gewesen, einen Entwurf etwa auf dieser Bundestagung vorzustellen, diesen auf breiter Basis und vor allem mit Wohnungslosen zu diskutieren und dann auf der kommenden Bundestagung als gemeinsames Prozessergebnis zu verabschieden. Dass dies nicht passiert ist, zeigt, dass einmal mehr die wohnungslosen Menschen, um die es im Kern gehen sollte, von der Wohnungslosenhilfe bewusst oder unbewusst instrumentalisiert werden.

Perspektiven. Es ist nicht so, dass mit einer Beteiligung wohnungsloser in der Wohnungslosenhilfe bei null angefangen werden müsste. Es existieren eine ganze Reihe von Ansätzen und Erfahrungen, die vor allem zeigen, dass Beteiligung aktiver Unterstützung, Förderung und Assistenz bedarf, damit sie überhaupt zu Stande kommt, erhalten bleibt und wirken kann. Auch sind sieben wesentliche Kriterien und Prinzipien für eine funktionierender Teilhabe – wenn auch skizzenhaft - bereits formuliert worden: 1. Teilhabe braucht Strukturen, 2. Teilhabe kostet Geld. 3. Teilhabe erfordert Kommunikation. 4. Teilhabe erfordert Information. 5. Teilhabe erfordert Foren. 6. Teilhabe ist Vielfalt. 7. Teilhabe ist politisch (vgl. SCHNEIDER 2010).

In strategischer Hinsicht hätte die Wohnungslosenhilfe zur Erreichung ihrer sozial- und wohnungspolitischen Ziele die Chance, gemeinsam mit wohnungslosen und ehemals wohnungslosen Menschen aus ihrer gesellschaftspolitischen Defensive herauszukommen und gestaltend – Stichwort Wohnungsbau, soziale Gerechtigkeit, Grundversorgung und Menschenrechte – auf die Gesellschaft einzuwirken. Die offensive Förderung von Beteiligung und Teilhabe wohnungsloser Menschen wäre hierfür ein Schlüssel. Zu befürchten aber ist, dass mit der missratenen Empfehlung – die ja auch die politische Haltung der BAG-Wohnungslosenhilfe zu dieser Frage ausdrückt – diese Gelegenheit über Jahre hinweg vertan ist. Statt eine Vision oder wenigstens ein Leitbild zu entwickeln und in den nächsten Jahren ein zu wählendes Selbstvertretungsorgan wohnungsloser Menschen mit Etat, Personalstelle und definierten Mitspracherechten im Bundesverband zu installieren, ist mal wieder nur über das Thema geredet worden.

Berlin/ Freistatt 19.04.2017

Stefan Schneider

Literatur/ Medien:

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