Schild Habe Hunger suche Arbeit - Foto: Stefan Schneider

ARMUT PER GESETZ? (ENTWURF)

Ein kurzer Blick auf die Situation von JobCenter Kunden in Pankow*

1 Probleme mit dem JobCenter Pankow
2 Armut in Pankow – Drei Beispiele
3 Doppeltes Pech
4 Weitere Schlechterstellung von SGB - Leistungsbeziehern
5 Freie Leistungen - Beratungsprojekte
6 Schluß – Soziale Gerechtigkeit
Anmerkungen

                                                                                                                                                                                                                                                                                              

1. Probleme mit dem JobCenter Pankow

Immer, wenn das Thema JobCenter auf der Tagesordnung der Bezirksverordentenversammlung (BVV) Pankow steht, können wir davon ausgehen, dass es schlechte Meldungen sind, mit denen wir uns befassen müssen. Konnten wir zum Zeitpunkt der Neufassung der Sozialgesetzbücher, bei der Einführung sogenanten Hartz IV – Reformen und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Einrichtung der Job Center noch glauben, dass es sich hier um Geburtsfehler handelt, die sich im Verlauf der Zeit abstellen lassen, wird immer deutlicher offenbar, dass es sich hierbei um systematische Fehler der Grundsicherung handelt. Ich erspare mir und ihnen an dieser Stelle die Aufzählung aller Probleme, die wir in diesem Zusammenhang bislang in der BVV Pankow behandelt haben.(1) Der aus dem Herbst 2008 datierte Antrag der Linksfraktion sieht die Einrichtung einer kostenlosen Hotline(2) vor, um den Kunden des JobCenters – in der Regel SGB II – Leistungsbezieher – eine kostenlose Kommunikation mit dem JobCenter Pankow zu ermöglichen. Das mag für Aussenstehende zunächst seltsam erscheinen, da doch mit der Grundsicherung es auch möglich sein sollte, das eine oder andere Telefonat zu führen – sei es vom heimischen Festnetzanschluss, für den die Telekom sogar einen Sozialtarif einräumt, oder vom Mobilfunkgerät aus. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist der Regelsatz in Höhe von 247 € - inzwischen auf 251 € erhöht, so knapp bemessen, dass Leistungsbezieher sehr genau überlegen müssen, ob sie sich einen Anruf leisten können, und zum anderen wird durch lange Warteschleifen und umständliche Kommunikationsverfahren(3) der Preis für Telefonate zusätzlich in die Höhe getrieben.

Bereits im Winter 2006/2007 hatten wir hier – im Grunde ergebnislos -einen Antrag behandelt, der vorsah, den Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV-Leistungen eine einmalige Weihnachtsbeihilfe zu zahlen.(4) Warum? Weil der Regelsatz alles andere als ausreichend ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Expertenorganisationen haben wiederholt in Studien und Modellberechnungen(5) darauf hingewiesen, dass der Regelsatz von 345 € nicht bedarfsgerecht ist und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Unterhaltung, Freizeitgestaltung und Politischer Willensbildung im Grunde damit nur unter größten Anstrengungen möglich ist. Um nicht pauschalen Einschätzungen zu erliegen, möchte ich drei konkrete Beobachtungen aus dem Berliner Bezirk Pankow schildern.

2. Armut in Pankow – Drei Beispiele

  1. Hartz IV-Bezieher sammeln Pfandflaschen.
    Die vielen Pfandflaschensammler, die immer wieder spät abends in Pankow und Prenzlauer Berg zu finden sind, sind nicht etwa das neue alte Lumpenproletariat, von dem Karl Marx schon vor 150 Jahren eindringlich gewarnt hat(6) , nein, es sind überwiegend Hartz IV-Bezieher, die hier auf legalem Wege versuchen, die Möglichkeit des anrechnungsfreien Zuverdienstes auf diese Art und Weise für sich in Anspruch nehmen. Wer es nicht glaubt, dem sei empfohlen, die Sammler einfach darauf anzusprechen.

  2. Heftiger Konkurrenzkampf um gute Plätze bei Laib & Seele.
    Um in der Lebensmitttelausgabestelle Laib & Seele(7) in der Evangelischen Kirchengemeinde Elias am Göhrener Ei in Prenzlauer Berg für 1 € eine Tüte Lebensmittel zu erwerben, stehen Menschen bereits ab Mitternacht an, denn nur ein frühes Eintreffen sichert auch einen vorderen Platz bei der Ausgabe der Marken um 7.30 Uhr früh. Die eigentliche Essensausgabe, die um 11:00 Uhr eröffnet wird. Und die, die seit Mitternacht Schlange stehen, auch das sind überwiegend Hartz IV Leistungsbezieher.

  3. Wohnungslosenhilfeeinrichtungen von Stadtarmen frequentiert.
    Und auch die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die kostenfrei oder gegen ein geringes Entgelt Mahlzeiten abgeben, berichten darüber, dass ihre Angebote zunehmend von verarmten Menschen aus der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden. Oftmals resultieren daraus sogar Verdrängungseffekte, wie wiederholt in Gremien berichtet wird. Die Stadtarmen beschwerten sich über die "auffälligen" Wohnungslosen von der Straße und würde versuchen, diese an den Rand zu drängen. Inzwischen wird allerdings dieses Problem von den Betreibenden der Einrichtungen wahrgenommen und es würden Maßnahmen ergriffen, um dagegen vorzugehen.

Dies sind sicher krasse, drastische Beispiele, die wahrscheinlich nicht typisch sind für die große Mehrzahl aller Menschen, die in Pankow Leistungen nach dem SGB II beziehen. Aber sie berichten dennoch über die soziale Realität einer erheblichen Gruppe von Menschen in unserem Bezirk Pankow. Es sind Menschen, an denen der wirtschaftliche Aufschwung des letzten Jahres vorbeigegangen ist. Und so verbleiben sie als Bezieher der Grundsicherung in einer prekären Lebenssituation, während andere von der Konjunktur profitieren konnten. Auch dies ist ein Effekt, der dazu beiträgt, dass das soziale Gefälle zunimmt in Deutschland, wie die bisher erschienenen Armutsberichte(8) auch regelmäßig ausweisen.

3. Doppeltes Pech

Aber die finanziell bedrohliche Situation von Hartz IV-Beziehern ist noch nicht alles. Kunden des JobCenters sind im Grunde doppelt bestraft, nicht allein, weil sie durch den zu geringen Regelsatz von gesellschaftlicher Teilhabe abgekoppelt und zu zeitaufwändigen Geld- und Sachleistungsbeschaffungen gedrängt werden, sondern auch, weil sie auch in ihren demokratischen Rechten schlechter gestellt sind als andere Bürger. Auch hier möchte ich wiederum drei Beispiele anführen.

  1. Jeder Arbeitnehmer weiß die Vorzüge von Betriebsräten und Gewerkschaften zu schätzen. Ein vergleichbares Instrument von SGB II – Beziehern gegenüber dem JobCenter gibt es nicht. Nur die, die sich am besten in die Gesetzgebung einarbeiten, die stark und selbstbewusst sind, trauen sich, ihrem Filemanager eigene Vorschläge zu unterbreiten. Eine Ablehnung könnte ja eine Leistungskürzung nach sich ziehen. Es gibt keine unabhängige Interessenswahrnehmung der Kunden gegenüber den JobCentern, es gibt keine Arbeitslosengewerkschaft, die sich der Behörde entgegen stellen könnte. Diese Art von Mitwirkung ist nicht vorgesehen.

  2. Die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen sind, anders als der Name es vermuten lässt, keine Vereinbarungen, sondern einseitige Verträge, in denen im Zweifelsfall der ALG-Leistungsbezieher zu tun hat, was der File-Manager anordnet. Eine freie Verhandlung darüber, was aus dem Instrumenten- und Maßnahmekasten des JobCenters aus Sicht des Kunden am meisten zielführend ist, findet nur in Ausnahmefällen statt. Die Androhung von Sanktionen gegenüber dem Arbeitslosen ist die Regel.(9)

  3. Und auch die direkte Kommunikation zwischen Kunde und JobCenter ist nicht gleichberechtigt. Die Mitarbeiter des JC sind eben nicht unkompliziert erreichbar, sondern nur indirekt über sog. Call-Center, und Nachrichten werden dann an die zuständige Person weiter geleitet oder auch nicht. Der Filemanager schickt das eine Rechtsverbindliche Einladung heraus, und wer dieser Einladung nicht nachkommt, wird mit einer Leistungskürzung bestraft, das ist die Regel.

Wenn also im Antrag der Linksfraktion gefordert wird, eine bessere Erreichbarkeit sicher zu stellen, dann ist dies ein kleiner Baustein, um die Situation der Leistungsbezieher zu verbessern. Wer bislang das JobCenter erreichen wollte, war häufig in teueren Warteschleifen gefangen, obwohl es schon lange die Option gegeben hätte, das umzustellen.(10) Aber es ist dennoch nicht möglich, den persönlichen Filemanager direkt zu erreichen. Vielmehr wird der Gesprächswunsch vom CallCenter aus dem Filemanager mitgeteilt, der daraufhin eine schriftliche Einladung zu einem Gesprächstermin von Computer auslösen kann. Dieser Termin, der ohne Rücksprache mit dem Kunden festgelegt wird – ist sanktionsbewehrt. Das heißt, wer ohne Entschuldigung fernbleibt, hat in einer sog. Anhörung dazu Stellung zu nehmen und muss mit Sanktionen, d.h. Leistungskürzungen von 15% und im Wiederholungsfall von 30% der Regelleistung rechnen.

 

Wie wichtig auf der anderen Seite – trotz dieses fragwürdigen Kommunikationsmodells – eine direkte und schnelle Kommunikation ist, wurde erst unlängst wieder auf einer Veranstaltung im Rahmen des Weltweiten Aktionstags zum Thema "Recht auf Wohnen für alle! - Frieden beim Wohnen von BerlinBedürftigen"(11) anhand von mehreren Fallbeispielen eindrucksvoll bestätigt. Wenn etwa dringend benötigte Genehmigungen des JobCenters zu Umzügen daran scheitern, dass beim JobCenter keine kurzfristigen Termine zu bekommen sind, geraten Leistungsbezieher schnell in eine Schuldenfalle. Ein weiteres Beispiel sind kurzfristige Vorstellungstermine ausserhalb, die deshalb nicht wahrgenommen werden können, weil es nicht möglich ist, zeitnah einen Antrag auf Reisekostenerstattung zu erhalten. Wir können also davon ausgehen, dass die Kommunikation und die zeitnahe Vergabe von Terminen in der Tat ein Problem darstellt, und es macht Sinn, dieses Problem und mögliche Lösungswege detailliert zu besprechen.

4. Weitere Schlechterstellung von SGB - Leistungsbeziehern

Der Bundesrat hat am 10.10.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen nach dem die Beratungshilfe eingeschränkt und die Eigenbeteiligung von 10,00 € auf 30,00 € erhöht werden soll.(12) Zudem gibt es Bestrebungen die Gerichtskosten in Höe von 75,00  € für Sozialgerichtsverfahren einzufüren, bisher sind Klagen vor dem Sozialgericht kostenlos. Für viele einkommensschwache Betroffene würde dies bedeuten, dass sie nicht gegen ihre oftmals falschen Harz IV-Bescheide vorgehen könen, weil sie das Kostenrisiko nicht tragen könen.

Ich denke wir sind hier in der Pflicht möglichst zeitnah ein Zeichen zu setzen und eine Debatte anzustoßen  Der Zugang zum Recht ist eine der elementarsten Voraussetzungen für einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat und muss daher für alle offenstehen und finanzierbar sein. Wir werden mit diesem Antrag die bestehenden Unrechtssituation nicht aufheben können, wir können aber einen winzigen Beitrag dazu leisten, dass etwas, was wir ein wenige Beeinflussen können, sich auch tatsächlich ändert.

5. Freie Leistungen - Beratungsprojekte

Auch die sogenannten Freien Leistungen, die das JobCenter bisher hat finanzieren können, dürfen auf Grund einer Anweisung aus dem Bundesministerium auch nicht weiter finanziert werden.(13) Das betrifft hier in Pankow konkret ein Problem - wir haben uns im Sozialausschuss damit mehrfach beschäftigt - und geplant ist, dieses wichtige Projekt nunmehr als den Mitteln des Bezirkshaushalts 2009 zu finanzieren, zu Lasten aller anderen, wichtigen und im Grunde unverzichtbaren Projekte, die der Bezirk fördert.(14)

Nun gibt es auch hier einen Gesetzentwurf, der Freie Leistungen – zwar eingeschränkt, aber immerhin -, in der Zukunft vorsieht, aber zentralisiert. Wir wissen doch im Grunde, und wir haben das immer gefordert, effektive Mittel und Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und der sozialen Leistungen sind immer dezentral und regional. Auch dieses Beispiel belegt den latenten Prozess der systematischen Schlechterstellung von Beziehern von ALG-Leistungen und solchen, die in der Auseinandersetzung damit Hilfe benötigen.

6. Schluß – Soziale Gerechtigkeit

Zum Schluß und mit Blick auf die gegenwärtige Finanzkrise, die alle Diskussionen um soziale Gerechtigkeit auf dieser Welt überlagert, habe ich mir aufgeschrieben:

Hochbezahlte Banker und Börsianer betreiben weltweit hochriskante Immobiliengeschäfte mit hochriskanten Investitionsfonds, und wenn die Blase dieser Zockerei platzt, ist die Politik ganz selbstverständlich bereit, für die Risiken dieser Geschäfte wie selbstverständlich einzuspringen und zu bürgen, aber BürgerInnen und Bürger, die in Armut leben, sollen weiter in ihren rechtlichen Möglichkeiten und ihren Handlungsspielräumen eingeschränkt werden. Hier passt etwas nicht zusammen. Hartz IV hat nicht nur viele Fehler, beim intensiven Nachdenken über die Formen der Umsetzung, die tendenziell sich weiter zu Lasten der Leistungsbezieher verschlechtern, ist der Gedanke naheliegend, dass Hartz IV selbst ein Fehler ist.

Selbstverständlich sollte es kein Problem sein, eine kostenfreie Hotline zur Erreichbarkeit der JobCenter einzurichten und die Erreichbarkeit der Fallmanager zu verbessern. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. Aber gelöst ist das Problem Hartz IV und desssen Folgen damit noch lange nicht.

Stefan Schneider, Berlin 2008


Anmerkungen

* Anmerkung: Auf der Fortsetzung der 18. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 15.10.2008 wurde der Antrag der Linksfraktion mit der laufenden Drucksachen-Nummer VI-0558 " Kostenfreie Hotline für das JobCenter einrichten!" verhandelt und dann schließlich zunächst zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales überwiesen. Ich habe diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass genommen, mich etwas ausführlicher mit der Situation in Pankow zu befassen. Auf Grundlage meiner Rede und meiner Redenotizen ist dieser etwas ausführlichere Beitrag entstanden.

(1) Die Drucksachen der BVV Pankow, und damit auch die verschiedenen Anfragen und Anträge und deren weitere Bearbeitung in den Ausschüssen und ihre Erledigung durch das Bezirksamt können gut auf der Homepage des Bezirks Pankow auf der Seite der BVV nachvollzogen werden. Es gibt verschiedene Suchfunktionen, die auf dieser Seite angeboten werden. Vgl. dazu http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online/allris.net.asp

(2) Der Antrag der Linksfraktion, behandelt am 15.10.2008 auf der 18. Tagung der BVV Pankow von Berlin mit der laufenden Drucksachen-Nummer VI-0558 lautete:

Betreff: Kostenfreie Hotline für das JobCenter einrichten!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit den anderen Trägervertretungen im Bereich der Regionaldirektion Berlin-Nord der Arbeitsagentur dafür einzusetzen, dass die telefonische Hotline des JobCenters von der gebührenpflichtigen "0180"-Nummer auf eine kostenfreie "0800"-Nummer umgestellt wird.

Das Bezirksamt soll sich ferner dafür einsetzen, dass die Erreichbarkeit der Fallmanager verbessert wird. Anrufe bzw. E-Mails von ALG-II-EmpfängerInnen sollten von Seiten des JobCenters so rechtzeitig beantwortet werden, dass die Einhaltung von Fristen gewährleistet bleibt.

Begründung:
Der Kontakt zum JobCenter darf nicht unter finanziellem Vorbehalt stehen. Häufigkeit und Länge von telefonischen Kontakten sollte sich allein am inhaltlichen Anliegen bemessen und nicht daran, ob Betroffene sich das Telefonat leisten können. Das Budget der LeistungsbezieherInnen nach SGB II darf nicht weiter zusätzlich und in unzumutbarer Weise belastet werden.

(3) So sieht das von der Arbeitsagentur in Nürnberg vorgegebene Geschäftsmodell der JobCenter eine direkte Erreichbarkeit des Fallmanager nicht mehr vor. Statt desses wird der Telefonverkehr von Kunden mit ihrem JobCenter über Call-Center abgewickelt, die räumlich auch gar nicht in der Nähe des JobCenters gelegen sind. Die Aufgabe der Call-Center ist es nicht, eine Verbindung mit den Fallmanagern herzustellen. Sie nehmen vielmehr die Kundendaten auf und stellen dem Fallmanager eine elektronische Nachricht zu. Dazu später in diesem Beitrag mehr.

(4) Das war ein Antrag der WASG mit der laufenden Drucksachen-Nummer VI-0035 Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe für BezieherInnen von ALG II und Grundsicherung nach SGB XII, der auf der 3. Tagung der BVV Pankow am 13.12.2006 eingebracht worden ist, und der eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 € vorsah. Dieser Antrag sorgte für einige Aufregung, da in dem Antragstext davon die Rede war, dass Hartz IV Armut per Gesetz darstelle und dass die Bezirksverordnetenversammlung beschließen solle, das dieses Gesetz zurückgenommen werden solle. Das Ganze wurde dann in den zuständigen Ausschuss überwiesen und gelangte in einer windelweichen Fassung im April 2007 wieder in die BVV zurück, wo dann beschlossen worden ist: "Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land über eine Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einbringt, die Regelsätze auf das Niveau der Existenzsicherung (auf der Basis der Berechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) anzuheben und eine Einmalleistung wie eine Weihnachtsbeihilfe zu gewähren." Im September 2007 berichtete dann das Bezirksamt der BVV in einer Vorlage zur Kenntnisnahme, dass "die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu dem Ergebnis gekommen (ist), dass für die von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Pankow angeregten Bundesratsinitiative des Landes Berlin keine Erfolgsaussichten bestehen."

(5) Vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (DPWV): Zum Leben zu Wenig …" Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Einschließlich der Expertise von Dr. Rudolf Martens. Berlin 2004
(http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/Zum_Leben_zu_wenig_2004_01.pdf)

(6) Karl Marx charakterisiert an einer Stelle wie folgt: Das Lumpenproletariat, "das in allen großen Städten eine vom industriellen Proletariat genau unterschiedene Masse bildet, ist ein Rekrutierplatz für Diebe und Verbrecher aller Art, von den Abfällen der Gesellschaft lebend, Leute ohne bestimmten Arbeitszweig, Herumtreiber, dunkle Existenzen, verschieden nach demBildungsgrade der Nation, der sie angehören, nie den Tagediebcharakter verleugnend; ...". K. Marx, Klassenkämpfe 1848–1850, MEW 7, 26.

(7) Die Aktion Laib & Seele ist ein Lebensmittelausgabeprojekt für sozial Bedürftige, die von der Berliner Tafel e.V., Berliner Kirchengemeinden und dem Sender rbb im Jahr 2004 ins Leben gerufen worden ist. Im Unterschied zu den Wärmestuben und Suppenküchen, wo arme Menschen kostenfrei oder kostengünstig Mahlzeiten erhalten können, werden bei Laib & Seele Lebensmittel in der Regel einmal wöchentlich abgegeben. Gespräche mit NutzerInnen dieses Angebotes ergaben, dass mit einer Tüte etwa 10 € pro Woche an Lebensmitteln eingespart werden können. Dennoch ist ein Zukauf unerläßlich, um vernünftige Mahlzeiten zubereiten zu können. Mit Stand 2008 existieren in Berlin 45 Ausgabestellen im Rahmen dieser Aktion. Siehe auch http://www.laib-und-seele-berlin.de/

(8) Die Süddeutsche zitiert im Zusammenhang mit dem kürzlich erschienen 3. Armutsbericht der Bundesregierung einem Zeitungsartikel vom 18.05.2008 den Bundesminister Scholz mit der Aussage: "Die Schere zwischen Arm und Reich hat sich weiter geöffnet. (...) Wenn es die Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld II, Wohn- oder Kindergeld nicht gäbe, dann hätten wir statt 13 Prozent 26 Prozent Arme." Süddeutsche Zeitung vom 18.05.2008.

(9) Dazu etwa Wikipedia: "Die Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bei Bezug von Arbeitslosengeld II stellt nach Auffassung von Kritikern der Hartz-Reformen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit dar. Zumindest handelt es sich aufgrund der im Raume schwebenden Sanktionsdrohung bei Verweigerung der Unterzeichnung seitens des Arbeitslosen um einen Vertrag von Verhandlungspartnern, die auf unterschiedlicher Augenhöhe agieren. Die Eingliederungsvereinbarung wird von Kritikern auch deshalb abgelehnt, weil deren Abschluss oftmals keine echten Verhandlungen vorausgehen. Entsprechende Klagen, die Vertragsfreiheit würde generell durch diesen Pflicht zum Abschluss rechtswidrigerweise eingeschränkt, wurden jedoch mehrfach von Gerichten abgewiesen. „Eingliederungsvereinbarung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. März 2009, 17:13 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eingliederungsvereinbarung&oldid=58009308 (Abgerufen: 22. März 2009, 07:19 UTC)

(10) Inzwischen liegt die Information vor, dass zumindest die langen und damit kostenintensiven Wartescheifen abgestellt werden konnten.

(11) Vgl. die Presseerklärung der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge (http://www.gegen-zwangsumzuege.de/mat/PM_Aktionstag_06.10.2008.pdf) im Unterschied zu dem Welttag der Armut, vgl. http://www.oct17.org/Solidaritatserklarung.html

(12) Vgl. Bundesrat will Beratungshilfe für Hartz IV-Empfänger einschränken. In: Tagesspiegel vom 10.10.2008, vgl. http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Bundesrat-Hartz-IV;art122,2633288. Es geht um die Drucksache (BR-Drs. 648/08),die damit in den Bundestag eingebracht worden ist.
 
(13) Vgl. Barbara Dribbusch: Weniger Spielraum für Jobcenter. In: taz vom 17.11.2008. Berlin 2008
(http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/weniger-spielraum-fuer-jobcenter/ )

(14) Zwischenzeitlich ist der Sachstand ein anderer. Aufgrund einer angeordneten vorläufigen Haushaltswirtschaft, von der die Projekte der freien Träger zwar ausgenommen sind, wurden aber auch keine Änderungen in den Planungen für das Jahr 2009 vorgenommen. Aus diesem Grund wird das Caritas-Beratungsprojekt in Prenzlauer Berg – denn um dieses ging es – nun in erheblich reduziertem Umfang unter dem Dach der Caritas-Schuldnerberatung in der Schönhauser Allee fortgeführt.

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