Kartenübersicht Stettiner Haff - Quelle: WikimediaIm Jahr 2002 war ich mit meinem Jollenkreuzer auf der Oder unterwegs und segelte im Stettiner Haff und überwiegend auf der polnischen Seite, wollte aber ggf. auch weiter Richtung Usedom, was wegen des Wetters und der Zeit nicht möglich war. Aus dem Internet hatte ich mir einen Text von den Kajakfahrern herausgesucht, der sich mit den - damals komplizierten - Ein- und Ausreisebedingungen befasst. Ich dokumentiere gerne, wie kompliziert es damals war. Vor allem, auf dem Stettiner Haff bei einer Grenzüberquerung raus zum Grenzboot segeln zu müssen, machte mir damals einige Sorgen.


Einreise "Polen"

Wer von Usedom (Brandungsseite bzw. übers Kleine Haff) nach Polen paddeln möchte, z.B. um Usedom bzw. Wolin zu umrunden, muss sich anschliessend sofort bei den zuständigen polnischen Grenz- und Zollabfertigungsstellen melden:

  1. Anreise über das Kl. Haff: Kommt man vom Kleinen Haff (westl. Stettiner Haff) meldet man sich zunächst im Hafen von Uckermünde bei den deutschen Behörden ab (Hinweis: Es ist auch möglich, sich telefonisch bei der Grenzabfertigungsstelle Ahlbek (Tel. 038378/465110) abzumelden.) und anschliessend zunächst beim polnischen Grenzwachboot, das i.d.R. in der Nähe der Grenztonne 15 und 16 bzw. 17 und 18 liegen soll, und dann in Neuwarp (Nowe Warpno / Festland) bei den polnischen Hafen-Behörden (östlich des Fischereihafens) an. D.h. ein "Sprung" direkt von Usedoms Südküste hinüber nach Wollin ist nicht zulässig!
  2. Anreise über die Ostsee: Paddelt man entlang der Ostseeküste von Usedom meldet man sich telefonisch bei der Grenzabfertigungsstelle Ahlbek (Tel. 038378/465110) ab und in Swinemünde (Swinoujscie / Wolin) bei den polnischen Hafen-Behörden (am östlichen Ufer der Swina kurz vor der Einmündung in die Ostsee) an.
  • Unter Umständen bietet es sich auch an, frühestens beim Seebad Ahlbeck (Ostseeküste) anzulanden und dann per Bootswagen den für Fussgänger offenen Grenzübergang nach Polen zu überschreiten. Danach kännte man dann weiter zur polnischen Ostseeküste von Usedom ziehen und dort wieder einsetzen. Aber nötig ist das nicht!

Bei der Ausreise nach Deutschland läuft dann alles in umgekehrter Reihenfolge ab.
Bei der Einreise mit mehreren Kajaks (sonst genügt ein gültiger Personalausweis) sollten vorsichtshalber - wie bei Segelbooten üblich - je zwei Kopien der "Mannschaftsliste" vorgelegt werden, und zwar zum einen für die Grenz- und zum anderen für die Zollabfertigung. In der Mannschaftsliste muss u.a. folgendes aufgeführt werden:

  1. Vor- und Nachname der Fahrtenleitung, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Passnummer der Fahrtenleitung
  2. Name des zuletzt angelaufen Hafen sowie die voraussichtliche weitere Route;
  3. Anzahl der Kajaks
  4. Name und Registriernummer aller einzelnen Sportboote (übertragen auf Seekajaks: Name des Kajaks, Name des zugehörigen Vereins inkl. Hinweis auf DKV-Zugehörigkeit); einschliesslich der Angabe über die zu jedem Kajak gehörenden Personen (hier: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Passnummer). Bei der Einreise muss der Personalausweis noch mindes­tens 6 Monate gültig sein.

Link: www.elwis.de (gehe zu: Freizeitschifffahrt, Sportschifffahrt Polen)
Quelle: DSV-Verlag (Hrsg.), Hafenhandbuch Polen, Update 2000, S.4 (DM 10,-), welches von den wichtigsten Häfen Skizzen enthält, z.B. auch von Swinemünde, Neuwarp und Dievenow (Ostende Wolin).
Literatur: Dinter,W.: Im Faltboot rund um Wolin. Seekajak 59/97, S.26-30.

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