Irgendwannmal im Jahr 1998 erreichte uns eine selten dämliche Umfrage zu den Regeln bezüglich der Verkäufer_innen der Zeitung. Wir versuchten, diese Fragebogen so naturgetreu wie möglich zu beantworten und haben dabei eine Menge Bier getrunken. Kursiv gesetzt unsere Antworten von damals. Berlin, 22.04.2011

Name: Strassenfeger/Looser

Stadt/Region: Berlin/Bundesgebiet

Auflage: 60 000

Anzahl aktueller Verkäufer (ca.): E=mc2

Zeitschrift existiert seit: 1995

Aktuelle Telefonnummer: 030/7847xxx

1. Werden Standplätze fest (bzw. für länger) oder abwechselnd vergeben?

  • wird fest vergeben, als Stammplatz
  • längerfristig, für folgenden Zeitraum:
  • abwechselnd

falls abwechselnd, nach welchem Vergabesystem und für welchen Zeitraum:

Bei uns wird überhaupt nichts vergeben. Aber es gilt folgende Grundregel: Wo ein Verkäufer steht, kann gleichzeitig nicht noch ein zweiter stehen (höchstens daneben)

2. Gibt es bestimmte Kriterien oder "Bewährungszeiten" für die Stammplatzvergabe?

  • ja, folgende:
    Stammplätze nur Lebenslänglich ohne Bewährung
  • nein

3. Was passiert mit Verkäufern, die nur unkontinuierlich verkaufen oder den an ihnen vergebenen Standplatz verlassen bzw. sich auf andere Plätze stellen?

Gar nichts, solange es nicht auffällt. Ansonsten: Wahrscheinlich laufen sie herum.

4. Bitte kreuzen sie die zutreffenden Aussagen an. Die Freiräume sind für Bemerkungen:

  • Alkoholkonsum während des Verkauf wird generell nicht geduldet, also auch nicht versteckter, im Sinne von der "Dose Bier hinter der nächsten Ecke".
    Ist auch theoretisch unmöglich: In einer Hand die Zeitung, in der anderen ein Bier, da ist keine Hand frei zum geldkassieren.
  • Verkäufer/innen dürfen auf vorbeilaufenden Passanten zugehen und diese anreden.
  • Allerdings nur Mo-Do von 9-12 Uhr und Fr von 14-17 Uhr. (= Spätansprechstunde)
  • Verkäufer/innen dürfen auch "mobil" verkaufen, also während des Verkaufs z.B. in Fussgängerzonen auf - und ablaufen.
    Aber nur mit Lebensberechtigungsschein

5. sonstige Bemerkungen zum Verkaufsverhalten:

Unsere Verkäufer dürfen auch im Dunkeln verkaufen und auch Sonntags.

6. Wie erfolgt die Kontrolle der Regeln?

Durch die Verkäufer bzw. Verkäuferversammlung (Exekutivkommitee)

7. Welche Sanktionen werden für Verstösse verhängt?

teeren & federn, Daumenschrauben, fesseln & knebeln, zur Konkurrenz schicken.

8. Gibt es generelle Zugangsvoraussetzungen (z.B. obdachlos, Höchsteinkommen, etc.) für neue Verkäufer?

das Führungszeugnis muss mindestens 8 Vorstrafen enthalten.

9. Gibt es eine Hächstabgabemenge von Heften pro Verkäufer?

  • nein
  • ja, und zwar: Soviel jemand tragen kann.

10. Was passiert mit ehemaligen VerkäuferInnen, die längere Zeit (wie lange?) abwesend waren (Klinik, JVA, etc.) und nun wieder verkaufen mächten?

a) Entlassungsschein muss vorgelegt werden.

b) Teilnahme an 4-5 Strafgottesdiensten (katholisch!)

c) Probeverkauf vor dem Exekutivkommitee (s.o.)

Sonstige Anmerkungen:

Wir hoffen, Euch mit unseren Antworten geholfen zu haben; bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an un!

Das Looser/Strassenfeger - Team

Solidarische Hinweise

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