Die Bezirksverordentenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamtsgelände ist autofrei.
Ausnahmen sind Polizei- und Feuerwehreinsätze, Dienstfahrzeuge, Behindertentransporte sowie unabweisbare Anlieferungen oder Abholungen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher steht eine kürzlich fertiggestellte, mit öffentlichen Mitteln geförderte und großzüge Parkfläche zur Verfügung.
Begründung:
Durch die Fertigstellung eines großzügigen, bedarfsgerechten und mit öffentlichen Mitteln hergestellen Parkfläche ist es keine Notwendigkeit mehr für einen Autoverkehr auf dem Bezirksamtsgelände mit Ausnahme der im Antrag genannten Ausnahmen. Durch die Regelung steigt die Aufenthaltsqualität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes nachhaltig.