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Hintergrund dieser Kleinen Anfrage ist folgender Sachverhalt: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft Technologie und Frauen will alle 58 Fraueninfrastrukturstellen (ARP-Stellen) im Rahmen einer Ausschreibung ab 1. 01. 2010 neu besetzen. Im April 2009 soll die Ausschreibung im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies geht aus der Antwort der zuständigen Staatssekretärin Nehring-Venus (Die Linke) auf eine Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger im Plenum hervor. 25 Prozent der Stellen sollen an in den Westbezirken ansässige Projekte gehen. Etliche Bezirke haben aber im Rat der Bürgermeister eine 50:50 Aufteilung gefordert.

Die Neubesetzungen sollen bereits im September 2009 abgeschlossen sein. Die Stellen sollen befristet sein, zunächst auf drei Jahre. Bei der Ausschreibung soll die Förderung der Fraueninfrastruktur weiterhin ein Kriterium sein, ebenso soll die arbeitsmarktpolitische Komponente erhalten bleiben. Aufgabenbereiche sollen Handlungsfeldern des Gleichstellungspoltischen Rahmenprogramms entsprechen. Allem Anschein nach wird dieses Vorgehen von den Fraktionen der SPD und Linken mitgetragen.

Die Stellen waren seit 1993 Bestandteil des ARP- Programms zum Aufbau einer Fraueninfrastruktur in den östlichen Bezirken Berlins. Ziel dieser Förderung (mit arbeitsmarktpolitischer Komponente) war es nach der Wende, eine Fraueninfrastruktur als arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm zu fördern, die es in den Westbezirken bereits gab. Dies ist 20 Jahre nach der Wende nicht mehr gegeben, in soweit ist die Kritik des Rechnungshofes nachvollziehbar.

Was nicht nachvollziehbar ist, wie der Senat auf diese formale Kritik des Rechnungshofes reagiert. Die vom Senat gewählte Lösung der Ausschreibung und damit verbundenen Umverteilung ist wohl die schlechteste aller möglichen Varianten, denn diese Stellen sind für die Projekte nach wie vor unverzichtbar. Ein Wegfall dieser Stellen würde bei vielen Projekten erhebliche Einbußen der Angebote im Rahmen der dringend notwendigen Fraueninfrastruktur nach sich ziehen.

Daher müssen diese Stellen für die Träger erhalten bleiben! Um die Sache „kritikfrei“ für den Rechnungshof zu machen, muss dann die Zuwendung des Trägers um die jeweilige Summe aufgestockt werden. Wenn es Bedarfe bei weiteren Trägern gibt (die in den westliche Bezirken ansässig sind) – und dies scheint nach den Stellungnahmen im Rat der Bürgermeister der Fall zu sein – muss der Senat hier eine Lösung finden und nicht die Träger gegeneinander ausspielen, wie dies jetzt geschieht.

Die derzeitige Lösung ist auch aus frauenpolitischen und sozialen Erwägungen völlig inakzeptabel. Etliche der bisherigen Stelleninhaberinnen würden bei Verlust der Stelle - u.a. aufgrund ihres Alters - mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit in die dauerhafte Erwerbslosigkeit gehen. Die in diesem Fall angekündigte „angemessene Unterstützung“ des Senats grenzt an Zynismus. Bei der Ausschreibung soll der Schwerpunkt zwar auch auf Frauen über 45 Jahre, Frauen mit Behinderung oder Frauen mit Migrationsintergrund (Eingruppierung von IV a/ bis VI b auf Stellen mit ca. 36 Std. pro Woche) gelegt werden, ob dies aber die derzeitigen Stelleninhaberinnen „rettet“, ist zu bezweifeln. Gemeinsam mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke muss die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen eine Lösung suchen, die allen Beteiligten gerecht wird.


Bedeutung und Zukunft der ARP-Stellen in Pankow
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Fraueninfrastrukturstellen (ARP-Stellen) gibt es in Pankow?
  2. Bei welchen Trägern/ Projekten sind diese Stellen im Einzelnen angesiedelt?
  3. Wie schätzt das Bezirksamt die frauen- und gleichstellungspolitische Bedeutung dieser Stellen - bitte für jede Stelle einzeln dargestellt - ein?
  4. Welche Konsequenzen hätte ein Wegfall einer oder mehrerer dieser Stellen für den Bezirk, die Träger bzw. Projekte und die Stelleninhaberinnen?
  5. Welche frauen- und gleichstellungspolitische Folgen hat die im Rahmen einer Ausschreibung vorgesehene Neubesetzung der Stellen zum 01.10.2010 für jede einzelne Stelle?
  6. Kann die Qualität und die Kontinuität der Arbeit durch Neubesetzungen im vollen Umfang gewährleistet werden?
  7. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen und welche Maßnahmen will das Bezirksamt ergreifen, um die bestehenden Stellen in ihrem Umfang und ihrer Qualität nach auch weiterhin zu erhalten?

Dr. Stefan Schneider, Bezirksverordneter

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