Der Ort Rüthnick im Land Brandenburg ist wahrscheinlich so langweilig, dass dort niemand tot überm Zaun hängen möchte, wie meine Freundin Kerstin sagen würde. Vielleicht wohnen deshalb ein paar Leute hier, und das seit mindestens 1422, weil in diesem Jahr – nach unserer Zeitrechnung – ist Rüthnick das erste Mal aufgefallen und in den Dokumenten erwähnt. Ich komme da nur lang, weil ich auf dem Weg zur Müritz bin und aus guten Gründen auf Nebenstraßen fahre. Jetzt muss wohl ein_e findige_r Tourismusmanager_in auf die Idee gekommen sein, dort in diesem Rüthnick einen Photographieautomaten aufzustellen, um Durchreisende zu fotografieren. Eine moderne Art der Wegelagerei, aber was will mensch schon machen, wenn die Ortschaft nichts anderes zu bieten hat als ein unter Denkmalschutz stehendes Vorlaubenhaus? Mittels modernster Technik werden die durcheilenden Gäste ermittelt und die bekommen dann per Post einen billigen Ausdruck zugeschickt mit der Bitte, das dann zu bezahlen. Wobei: 15 Euro für ein unscharfes Schwarzweissfoto auf normalem Papier, das grenzt an Wucher. Ich bekam also zuständigkeitshalber diese Post vom Tourismusverein Ostprignitz-Rupppin mit diesem tagesaktuellen Foto und dachte mir: Okay, auch die Leute in der tiefsten Provinz wollen leben, das Foto ist ja ganz nett, dann kannst Du mal was spenden. Also zog ich von dem Spendenvorschlag (das waren 15 Euro) 35% ab – wie gesagt, wegen der Unschärfe und dem schwarzweiss und dem billigen Druckpapier – und überwies 9,75 (neun Euro und fünfundsiebzig Cent) auf das Konto des Landkreises. Eine Spendenquittung brauche ich eigentlich nicht, aber wenn von dem Geld der Kindergarten mal neu gestrichen wird, oder wenn der Fischotter gerettet wird oder irgend etwas anderes sinnvolles passiert, ist das doch ganz in Ordnung. Vielleicht fahre ich bei Gelegenheit mal vorbei und überzeuge ich davon, was die mit meinem Geld machen. War ja gut gemeint. Und ich verstehe das ja. Auch die Leute in der Pampa wollen leben. Leben und leben lassen.
Berlin, 05.07.2013
Stefan Schneider
[Abbildung] Photograhieautomat des Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Rüthnick
Nachtrag: Die Fotofritzen von Ostprignitz - Ruppin geben keine Ruhe und wollen ein volles Fotohonorar haben. Deshalb schrieb ich dem Herrn Kude, der dort im Fotostudio die Rechnungen schreibt, an seine email - Adresse
Guten Tag,
in Bezug auf o.g. Aktenzeichen wird nachgefragt, was die Aussage in dem schreiben vom 12.07.2013 bedeuten soll: "Sollte der fehlende Betrag nicht eingezahlt werden, wird die Erstattung der 9,75 € vorgenommen und ...."
Wenn eine Forderung nicht in voller Höhe gezahlt wurde, kann es nur eine Nachforderung über den Restbetrag geben.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ein kostenpflichtiger Bussgeldbescheid ergehen, wenn das Verwarngeld teilweise bezahlt worden ist? Bitte um ausführliche und vor allem vollständige Erläuterung der Rechtsgrundlagen, auf die hier Bezug genommen wird.
Für den Eingang Ihrer Antwort habe ich mir eine Frist von 7 Tagen vorgemerkt.
Hochachtungsvoll
gez.
s.