Liebe Leserin, lieber Leser,

gleichsam als Nachlese zu den eben zu Ende gegangenen Olympischen Spielen in Salt Lake City beschäftigen auch wir uns in dieser Ausgabe mit sportlichen Themen. Die Übertragung der Olympischen Spiele war selbstverständlich auch in unserer Notübernachtung ein Thema, die Goldmedaillen wurden ebenso gefeiert wie die Dopingvorfälle kommentiert: Wir haben in unserem Übernachtungsraum eine kleine Sitzecke eingerichtet, und in der Ecke steht der Fernseher, eine Spende. Für viele unserer Schläfer waren die Spiele eine gelungene Abwechslung zum sonst so grauen Alltag. Aber einfach war es auch nicht. Um das Zusammenleben zu regeln, besagt unsere Hausordnung, daß nur solange Fernsehen geguckt werden darf, bis einer der Übernachter schlafen möchte. Dann müssen alle anderen Rücksicht nehmen und die Kiste ausschalten. Und wenn gerade eine wichtige Entscheidung ansteht, zum Beispiel im Skispringen, möchte man natürlich schon wissen, wie das ausgeht. Auf der anderen Seite ist natürlich klar: Ein Übernachter, der früh aus dem Haus muß, hat natürlich ein Anrecht darauf, zu seinem Schlaf zu kommen. Insofern waren die olympischen Spiele auch für uns ein kleiner Test, ob wir Fair miteinander umgehen (können). Sport, also selber aktiv Sport zu trieben, das haben wir dann auch festgestellt, ist insbesondere für obdachlose und arme Menschen gar kein Thema. Wer von den Gästen in der Notübernachtung hat schon Skier und kann zum Wintersport in die Alpen fahren? Von daher war es nur folgerichtig, daß wir uns in dieser Ausgabe vor allem mit einem wichtigen sportlichen Aspekt befassen, der Fairneß im Umgang miteinander. In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Kampagne der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hinweisen, an der wir uns auch beteiligen: "Der Bahnhof ist das Herz der Stadt - Die Stadt gehört allen!" Wir haben das Plakat der Kampagne auf unseren Mittelseiten abgedruckt in der Hoffnung, daß sie es an geeigneter, gut sichtbarer Stelle aufhängen können, in der Hoffnung auf Ihre Unterstützung.

Bruno Katlewski

Zum Abschluß noch eine wichtige Nachricht an alle unsere Spender und Unterstützer, die uns über den Paritätischen Wohlfahrtsverband erreichte: "In § 50 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist das so genannte Spendennachweisverfahren geregelt. Bei Zuwendungen, also Spenden an steuerbegünstigte Körperschaften genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Die Grenze lag bisher bei 100 Mark. In Artikel 2 des Steuer-Euroglättungsgesetzes (!) wird die Kleinspendengrenze mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf 100 Euro erhöht." Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch weiterhin Spendenbescheinungen aus, selbstverständnis auch bei Beträgen, die weniger als 100 Euro betragen. Jede noch so kleine Unterstützung unserer Arbeit ist willkommen. Dazu weisen wir unsbesondere auf unsre Kampagne "Ein Dach über dem Kopf" hin, die sie auf der Rückseite unserer Zeitung finden.

Solidarische Hinweise

Countdown

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