Editorische Notiz: Auch dies ist ein historisches Dokument. Mit der Idee, den Vorstand um die sogenannten Beisitzer_innen bzw. Projektleiter_innen zu erweitern und mit der wachsenden Grösse des Vereins sollte auch die Leitungsarbeit formalisiert werden. Die Geschäftsordnung war der Versuch, diese Regeln festzuhalten. Nach meiner Erinnerung arbeitete die Leitung von mob e.V. einige Zeit nach diesen Regeln, zu einer offiziellen Bestätigung dieser Geschäftsordnung durch die Mitgliederversammlung ist es allerdings meines Wissens nach nie gekommen. - Stefan Schneider, Rotterdam 11.12.2010
für den Vorstand des Vereins mob - obdachlose machen mobil e.V.
§ 1 Geltung
§ 2 Vorstand
§ 3 Vorstandssitzungen
§ 4 Einladung zur Vorstandssitzung
§ 5 Beschlußfähigkeit
§ 6 Tagesordnung
§ 7 Ablauf der Sitzung
§ 8 Beschlußfassung des Vorstands
§ 9 Öffentlichkeit
§ 10 Befangenheit
§ 11 Protokoll
§ 12 Inkrafttreten
Geschäftsordnung
für den Vorstand des Vereins mob - obdachlose machen mobil e.V.
§ 1 Geltung
Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand des Vereins mob - obdachlose machen mobil e.V. und bedarf der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins. Sie kann nur durch einstimmigen Beschluß des Vorstands geändert werden. Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung. Die Geltungsdauer ist unbefristet.
§ 2 Vorstand
- Der Vorstand besteht - gemäß § 10, Abs. 1 der Satzung - aus den beiden gewählten Vorsitzenden, die den Verein nach außen vertreten.
- Der Vorstand besteht weiterhin - gemäß Beschlußfassung der Mitgliederversammlung - aus
der/dem Geschäftsführer/in
der/dem Kassenwart/in
der/dem Verkäufersprecher/in bzw. dessen/deren Vertreter/in
einem weiteren durch die Mitgliederversammlung gewählten Vereinsmitglied.- Die Mitgliederversammlung kann - ohne die Satzung ändern zu müssen - in § 2, Abs. 2 der Geschäftsordnung - auch eine andere Ergänzung des Vorstands festlegen.
§ 3 Vorstandssitzungen
- Der Vorstand tritt wenigstens monatlich, in der Regel alle 14 Tage jeweils nach Absprache zu einer Sitzung zusammen.
- Der Vorstand tagt, sofern in der Einladung nichts anderes festgelegt wird, in den Räumen des Vereins (Vereinsbüro/ Geschäftsstelle).
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind berechtigt, jederzeit außerordentliche Vorstandssitzungen einzuberufen.
- Vorstandssitzungen müssen fernerhin einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.
§ 4 Einladung zur Vorstandssitzung
- Datum, Ort, Zeit und Tagesordnung der jeweils nächsten Vorstandssitzung sind am Ende einer Vorstandssitzung festzulegen, allen Vorstandsmitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben sowie durch einen Aushang in den Räumen des Vereins (Vereinsbüro/ Geschäftsstelle) öffentlich zu machen.
- Der Vorstand kann Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins zu ausgewiesenen Tagesordnungspunkten zu den Vorstandssitzungen laden.
§ 5 Beschlußfähigkeit
Der Vorstand ist beschlußfähig,
- wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter wenigstens einer der beiden gewählten Vorsitzenden, anwesend sind oder
- wenn beide gewählten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend sind.
§ 6 Tagesordnung
- Das versammlungsleitende Vorstandsmitglied setzt die Tagesordnung fest.
- Die Tagesordnung folgt den Festlegungen der vorangegangenen Vorstandssitzung und muß darüber hinaus alle Anträge und Beratungsgegenstände enthalten, die bis zum Tag der Vorstandssitzung vorliegen.
- Jedes Vorstandsmitglied kann Anträge zur Tagesordnung einreichen.
- Die Tagesordnung kann im Verlauf der Sitzung durch Beschluß des Vorstands erweitert werden.
- Die Tagesordnung soll die zu behandelnden Themen und Gegenstände konkret benennen.
§ 7 Ablauf der Sitzung
- Die Sitzungen werden reihum von jeweils einem Vorstandsmitglied geleitet.
- Zu Beginn jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu erstellen, die Beschlußfähigkeit festzustellen und die endgültige Tagesordnung festzulgen.
- Über Annahme, Änderung oder Ergänzung des schriftlich vorliegenden Protokolls ist am Ende der Vorstandssitzung zu entscheiden.
- Zu jedem Beratungsgegenstand wird von einem sachkundigen Vorstandsmitglied eine kurze Einführung gegeben. Ergebnisse der Diskussionen sollen zusammengefaßt werden.
- Nur Vorstandsmitglieder können Anträge stellen. Anträge von Mitgliedern sollen von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden.
- Anträge zur Geschäftsordnung (Verfahrensfragen) können jederzeit gestellt werden.
§ 8 Beschlußfassung des Vorstands
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vorstandes.
- Vor jeder Beschlußfassung ist der Wortlaut des Antrags zu formulieren und vorzulesen, bei umfangreichen Anträgen schriftlich vorzulegen.
- Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, es sei denn, eine geheime Abstimmung wird verlangt.
- Der Vorstand entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. Die eingetragenen Vorstandsmitglieder haben Vetorecht. Kommt eine Beschlußfassung nicht zustande, muß die Entscheidung der Mitgliederversammlung vorgelegt werden.
- Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort, ohne Aussprache, abzustimmen.
- In Angelegenheiten des Vereins, die keinen Aufschub dulden, entscheiden beide Vorsitzenden des Vereins gemeinsam. Ist einer der beiden Vorsitzenden verhindert, entscheidet der andere Vorsitzende zusammen mit der Geschäftsführerin. Sind beide Vorsitzende verhindert, entscheidet die Geschäftsführerin zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.
Die Entscheidung ist in der nächsten Vorstandssitzung zur Kenntnisnahme vorzulegen.§ 9 Öffentlichkeit
- Die Sitzungen des Vorstands sind vereinsöffentlich. Über die Zulassung von Gästen wird im Einzelfall entschieden.
- Diskussionsverläufe sind vertraulich zu behandeln, Beschluß- und Beratungsergebnisse sind sorgfältig zu behandeln und wahrheitsgemäß wiederzugeben, insbesondere sind die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetztes zu beachten.
- Der Vorstand kann durch Beschluß für bestimmte Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit ausschließen.
§ 10 Befangenheit
- An Beratungen und Beschlüssen über Gegenstände oder Arbeitnehmerangelegenheiten, an denen einzelne Mitglieder des Vorstandes, direkt oder indirekt, persönlich beteiligt sind, dürfen diese nicht mitwirken. Die Betroffenen haben dieses auf der Vorstandssitzung unaufgefordert mitzuteilen.
- Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Ausschließung.
§ 11 Protokoll
- Über den Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen.
Es kann ein Protokollformblatt oder ein daran orientierter Computerausdruck verwendet werden.- Das Protokoll muß enthalten
- Datum, Ort, Beginn und Ende der Vorstandssitzung,
- eine Anwesenheitsliste,
- die behandelten Tagesordnungspunkte,
- den Wortlaut der Anträge,
- alle Abstimmungsergebnisse in Stimmzahlen einschließlich Enthaltungen,
- Arbeitsaufträge an einzelne Vorstandsmitglieder oder andere Personen mit Terminvorgabe,
- Datum, Ort und Zeit der nächsten Vorstandssitzung,
- Name und Unterschrift des Protokollführenden.- Jedes Vorstandsmitglied erhält auf Verlangen eine Kopie des Protokolls
- Die Protokolle der Vorstandssitzungen werden in einem Ordner in der Geschäftsstelle gesammelt und können auf Wunsch jederzeit von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden.
§ 12 Inkrafttreten
- Die Geschäftsordnung durch Beschluß des Vorstands mit Wirkung vom 12.05.1999 in Kraft.
- Sie wurde auf dem Mitgliederversammlung vom XX.XX.1999 genehmigt.