FU Berlin
Fachbereich Politische Wissenschaft
HS 32511 "Obdachlosigkeit in Nordamerika und Deutschland"
Dozenten: Margit Meyer, Stefan Schneider
Referentin: Karen Knoll

Karen Knoll

Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beratungsstelle Besondere Soziale Wohnhilfe Kreuzberg/ Charlottenburg der Arbeiterwohlfahrt

Mein Themenschwerpunkt "Obdachlosigkeit als Folge von Mietschulden" führte mich in die Schuldenberatung der Arbeiterwohlfahrt der "BeSoWo" Kreuzberg/ Charlottenburg, um vor Ort etwas über ihre Aufgaben, Funktionen und Wirkungsweisen erfahren. .


Die BeSoWo als eine der verschiedenen Hilfstypen der Arbeiterwohlfahrt gibt es in dieser Form Funktion seit 15 Jahren und im Moment sieht es so aus als sei es ihre längste Zeit gewesen. Das für die Finanzierung zuständige Bezirksamt Kreuzberg teilte dem "freien Träger" verbindlich mit, daß die öffentlichen Mittel gestrichen und die Beratungsstelle daher geschlossen werde. Die vier Mitarbeiter, bereits in gekündigter Stellung, seien bald in ähnlicher Stellung wie die bei ihnen Rat- und Hilfesuchenden Menschen, kommentierter ein Mitarbeiter. In diesem bitter klingenden Kommentar des Mitarbeiters schwang eher die Enttäuschung ob einer so kurzsichtig angelegten Sparpolitik mit, denn der ernsthafte Vergleich mit seinem "Klientel".


Die Problematik, die sich aus der Schließung der Beratungsstelle fast zwangsläufig ergeben muß, wird deutlicher wenn ich zunächst einmal die Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten derselben, erläutere.


Die Hauptaufgaben und Funktion liegen ihrem eigenem Bestreben nach im präventiven Bereich. Wie es auch dem Sinn des Paragraphen 15a entspricht, geht es auch den Mitarbeitern darum die Wohnungslosigkeit der Betroffenen um jeden Preis zu vermeiden - allein es ist nicht nur von ihrem guten Willen abhängig. In einem ersten Gespräch mit dem Betroffenen, wird der neben Frage der Zuständigkeit (es werden auch Betroffene aus anderen Bezirken in der Beratungsstelle beraten, für die Antragsbewilligung ist jedoch immer nur das Sozialamt in dessen Bezirk der Antragsteller gemeldet ist zuständig.) auch die genaue Gefährdungslage geklärt. Es ist z.B zuerfragen, ob und in welcher Form der Vermieter schon den ausstehenden Mietzins beanstandet hat. Die Betroffenen wüßten selber manchmal nicht so genau ob sie nur eine Mahnung oder bereits eine Kündigung erhalten hätten, erzählte der Mitarbeiter und bestätigte die schon angesprochene Problematik von der passiven Verdrängungshaltung mancher Betroffener. [[florin]]hnliche Fragen, die nicht nur für den ständigen Wettlauf mit den Fristen von erheblicher Bedeutung seien, sondern auch für ein zukünftiges Betreungsverhältnis, könnten mit der Einverständniserklärung des Betroffenen durchaus von Dritten ( z.B. Vermieter oder Sozialamt) erfragt werden. Es gehe, so gestand mein Gesprächspartner ein, daher nicht immer so diskret zu wie dies bei anderen Beratungsstelle erwartet werden könne.


Bereits auf dieser Stufe der Beratung eines Betroffenen durch einen "freien Träger" komme es bereits auf einen funktionierende Kommunikation auf den verschiedenen verantwortlichen Ebenen an. Eine eindeutige Antwort, inwieweit die Kooperation zwischen kommunaler Verwaltungsebene und den Wohlfahrtsverbänden, im konkreten Fall der BeSoWo fortgeschritten sei, bekam ich nicht. Herauszuhören war, daß der reine Informationsaustausch wohl noch gelänge, doch an anderer Stelle wurde von "Kompetenzrangeleien" zwischen den Einheiten gesprochen. Die Kompetenzstreitigkeiten, deren Hintergrund meistens in der Aufteilung der verfügbaren Gelder zu suchen ist, geht eher zu Lasten der freien Träger aus. In ihrem Jahresbericht heißt es diesbezüglich nüchtern : "Das Zusammenwirken der BeSoWo mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen der beteiligten Bezirksämter ist arbeitsteilig und im Interesse des Klientels kooperativ...".


Die BeSoWo berät also auf der einen Seite die Betroffen hinsichtlich der zutreffenden Maßnahmen und bereitet vor allem alle Formalitäten zur Antragstellung mit ihnen vor, was auch bedeutet dafür zusorgen, daß alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Darüberhinaus kann es erforderlich sein eine weiterreichende Beratung, z.B hinsichtlich eines zukünftigen Konsumverhaltens, durchzuführen, um (Miet-) Schulden , deren Ursache darin lag, zu vermeiden .


Die Beratung ist für den Betroffenen kein "passiver Vorgang" an deren Ende die Antragsstellung bzw. die Befürwortung der BeSoWo einer Mietschuldenübernahmen durch das Sozialamt steht, sondern, wie schon an anderer Stelle angeklungen, von der Mitwirkung desselben angewiesen. Ehrlichkeit den Beratenden gegenüber ist für deren Handeln notwendig. Doch lassen sich Menschen nicht gerne in Lebensgewohnheiten einsehen, und so kann es auch sein, daß der Betroffene sich nach einem ersten Kontaktgespräch wieder der Aufmerksamkeit der Beratenden entzieht. Ein sehr großer Teil der Betroffenen komme freiwilig und rechtzeitig zur Beratung. Die Adresse der Beratungsstelle werde teilweise auch durch die Vermieter selbst mitgeteilt, die an einer Lösung durch finanziellien Ausgleich durch ein Amt natürlich nicht uninteressiert seien. Bestätigt wurde die These, daß immer mehr Arbeitslose in den Strudel von Schulden und letztlich auch Mietschulden geraten. Die Kürzungen auf dem Gebiet der Sozialleistungen und die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Allgemeinen führten zu dieser stastischen Zusammensetzung der Hilfesuchenden.


Beratung und Betreuung finden im Rahmen der BeSoWo auch bereits von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen. Die Beratung hat, wie auch schon beim [[section]]15a - Paragraphen, u.a den Sinn den Betroffenen "über die zur Überwindung seiner sozialen Schwierigkeiten in Betracht kommenden Maßnahmen zu unterrichten". Die Betreuung ist darauf angelegt eine Ursachenanalyse der Schwierigkeiten durchzuführen, um die Hilfeleistungen die der ß 72 umfasst, individuell auf die Notlage des Betroffenen abstimmen zu können.


Über die bisher beschriebenen Aufgaben der BeSoWo hinaus, kümmert man sich hier auch um die "Wohnraumbeschaffung". Insbesondere eine Institution erweist sich dabei als hilfreich: Der Wohnungsfonds des sogenannten "geschützten Marksegmentes". Ein Wohnungsfonds von ca. 1500 - 2000 Wohnungen bei dem die Arbeiterwohlfahrt auch sogenannter Vorteilsnehmer ist. Diese Wohnungen sind in ganz Berlin verteilt , und werden nach einer Quotenregelung den Bezirken zugeordnet. Sie können Wohnungslosen und unabwendbar von Wohnungslosigkeit betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings leidet diese Einrichtung darunter, daß 80% dieser Wohnungen im Ostteil der Stadt liegen, während die Mehrzahl der Wohnungslosen bisher aus dem Westen der Stadt stammt. Bedingt wird den Betroffenen Verständnis dafür eingeräumt ihren "vertrauten Bezirk" nicht verlassen zu wollen. So etwa wenn sie noch einer Arbeit nachgehen, oder aber es sich um ältere oder kranke Menschen handelt, welche auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind, um nicht ganz der Pflege durch die Fürsorge anheim zu fallen, sondern entsprechende Unterstützung noch dort erfahren. Eine andere einschränkende Bedingungen hinsichtlich einer Zuordnung der Wohnungen für Betroffenen, stellt auch die Betreuung durch öffentliche Stellen, oder den zugeteilten Sozialhelfer selber dar. Benötigt der Betroffene auch weiterhin Hilfe um die Wiederholung der Notsituation zu vermeiden, sollte er in erreichbarer Nähe der betreuenden Stelle ansässig werden. Es gehe ja schließlich auch darum den Teufelskreis endlich zu verlassen. Wenn dem Betroffenen kein Wohnraum dieses Marktsegmentes zugewiesen werden muß oder kann, hilft die BeSoWo auch anderweitig bei der Wohnungssuche, indem sie z.B Kontakt mit Wohnungsbaugesellschaften aufnimmt, Bewerbungsschreiben mitgestaltet etc.


Die Sparmaßnahmen, die bereits zur Schließung der Beratungsstelle im Wedding / Tiergarten führten, werden also mit dem kommenden Jahr auch das Ende der Beratungsstelle Kreuzberg/ Charlottenburg bedeuten. Die Beratungsfunktion in all ihren Einzelheiten wird den ohnehin schon überbelasteten Sozialämtern zusätzlich aufgebürdet. Die Sozialämter mit laufenden Ansprüchen beschäftigt werden gerade auf die Rubrik "Mietschuldner" kaum noch die Aufmerksamkeit verwenden können, die im präventiven Bereich so entscheidend ist. Der Abbau der vorgelagerten Instanz, die die Beratung durch die freie Träger darstellte, macht wieder ein mal das Paradoxon der "Sparmaßnahmen" sichtbar; Oder sollte es noch nicht zu den Veranwortlichen vorgedrungen sein, daß die Kosten für einen in die Wohnungslosigkeit abgesunkenen Menschen ca. 5 -7 mal höher sind, als die Präventivmaßnahmen in diesem Bereich ??


Es genügt nicht Gesetze und Einrichtungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit zu haben, wenn die Ebene fehlt auf der die Interessen effektiv und angemessen koordiniert werden können.

Solidarische Hinweise

Countdown

Joomla template by a4joomla