Karen Knoll

Protokoll zur Sitzung vom 21.05.96

Vorgetragen wurde zwei Referate zur Politik der Obdachlosigkeit.


Das erste Referat beschäftigte sich innerhalb dieser Problematik mit den Überlegungen zu einem Recht auf Wohnraum in der Verfassung der Bundesrepublik, den Instrumentarien des Staates zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und der eigentlich im Gegensatz dazu stehenden Wohnungspolitik der 50er Jahren bis zur Gegenwart.


Das zweite Referat behandelte die Politik der Obdachlosigkeit in den USA.


Bezugnehmend auf die Instrumentarien des Staates zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und dessen gleichzeitige Wohungspolitik hieß es, daß es noch der Hinzuziehung des dritten Faktor "Mietrechts" bedürfe, um vollständig die Widersprüche in der Wohnungspolitik bzw. die Gleichzeitigkeit von leerstehendem Wohnraum und Wohnungsknappheit verstehen zu können. Mit dem Mietrecht wird ganz grundsätzlich versucht die Interessensgegensätze zwischen Mietern und Vermietern auszugleichen. In seinem Schwerpunkt versucht das Mietrecht den Mieter zu schützen, da die Wohnung nicht als freies Wirtschaftsgut behandelt werden könne, und folglich nicht nicht ganz den freien Marktgesetzen ausgeliefert werden könne. Kündigungschutz und Mieterhöhungsregelungen zugunsten des Mieters verringerten andererseits die Bereitschaft der Haus- und Wohnungseigentümer ihre Immobilien instand zuhalten, oder aber überhaupt zuvermieten. Die Vermieter ließen ihre Wohnungen eher leerstehen, als das sie sich auf eine Reglementierung ihrer Mieteinnahmen und Kündigungen einliesen. Außerdem entstünde eine Art "Schwarzmarkt". Mieter die aufgrund der starken Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt bereit sind mehr zuzahlen, als dies nach eben jener Regelung ( Mietspiegel) notwendig wäre, verbuchten offiziell auf dem Konto des Vermieters den Mietzins nach Vergleichstabelle, während sie sich inoffiziell zu höherer Mietzinszahlung verpflichtet haben. Das Mietrecht mit dem Schwerpunkt des Mieterschutzes könne so zum Mitverursacher der Wohnungsknappheit gerieren. Bezüglich der Mietschuldenregelung wurden die Mieter scharf kritisiert, die ihrem drohenden Wohungsverlust, der sich immerhin nicht urplötzlich ergebe, passiv entgegenblickten und den Behörden eine entsprechende Abwendung ihrer Obdachlosigkeit erschwerten. Hinter einer solchen Äußerung verbirgt sich immer auch der Gedanke des Eigenverschuldens der Situation der Betroffenen. In der Literatur bleibt zwar auch die Frage offen warum Betroffene in eine "Starre" verfallen, warum die Beratungsdienste nicht sofort konsultiert werden, alle Energie auf die Rettung der Wohnung gerichtet wird, doch geht der Vorwurf genau an diesen Fragestellung vorbei und reiht sich eher in die moralischen und erzieherischen Überlegungen mancher zuständigen Sozialhilfeträger ein. Die Aussage, daß " manche an der Situation selber Schuld seien", setzt am falschen Ende an. Vielmehr wird auch in einem Artikel der Zeitung "wohnungslos" , das Problem der "Reaktionslosigkeit" erkennend, vorgeschlagen: "... deshalb muß die Hilfspraxis sozialer Dienste und anderer Stellen offensiv ausgestattet werden mit dem Ziel, möglichst durch Hausbesuche an die Betroffenen heranzutreten und sie aus ihrer Untätigkeit herauszuholen" ( vgl. wohnungslos, S.33).

Die Schuldfrage wollten sich die Vereinigten Staaten nicht mehr stellen und stellen lassen und begannen daher ihre " Armen und Asoziale " Anfang des 19. Jahrhunderts in psychatrische Anstalten einzuweisen. Indem man Armut und gesellschaftliche Unangepasstheit für ein psychisches Problem erklärte schaffte man eine Entlastung für die politisch Verantwortlichen und gleichzeitig löste man das Unterbringungsproblem. Die örtliche Lage dieser Anstalten ließ nur allzu deutlich Rückschlüsse auf die Auseindersetzung mit dem Problem der Armut zu. Außerhalb der Stadt gelegen, waren sie jeglicher kritischer Wahrnehmung entzogen. Das Problem der Obdachlosigkeit für diese Insassen begann jedoch dann erst richtig, als man in den 50er Jahren aus finanziellen Gründen diese Abstalten wieder auflöste und die hilflosen und hilflos gewordenen Menschen ihrem Schicksal überließ. Die Willkür mit der diese Menschen vorher in psychische Behandlung eingewiesen worden waren, offenbarte die Regierung vollständig indem sie nun im Zuge dieser Deinstitutionalisierung sogar finanzielle Förderung den Menschen versprach, die bereit waren diese Anstalten zuverlassen. Armut oder Wohnungslosigkeit als psychisches Problem zubegreifen war man auch in Deutschland bereit. Die Armen - und Arbeitshäuser des 19. Jhr. verstanden sich als "Erziehungsanstalten". Insassen dieser Anstalten waren Obdachlose und Landstreicher, die zwangsweise eingewiesen, durch schwere und überflüssige Arbeiten, körperliche Züchtigungen und strenge Kontrollen ihren Lebensgewohnheiten beraubt, und "erzogen" werden sollten. Während Armut im Mittelalter noch als "gottgegeben" betrachtet wurde galt es nun als psychischer Defekt.


Unter der Regierung Reagan in den 80er Jahren veränderte sich das Gesicht der Obdachlosigkeit. Drogenabhängige und andere suchtkranke Menschen fanden sich, vom Staat völlig alleine gelassen, auf der Straße wieder. Mit der These, daß für die Lösung sozialer Probleme am besten die Familien und Kirchen geeignet seien, kürzte der Staat die Sozialausgaben drastisch. Die sozialen Interventionen der 60er und 70er Jahren mußten einer Politik weichen die wirtschaftliches Wachstum um jeden Preis forderte. Die in einer Gesellschaft vorhandenen Unternehmerkräfte sollten sich ohne die Reglementierungen frei entfalten können.Steuersenkungen sollten den Anreiz zu wirtschaftlichen Investitonen bewirken ( "without goverment" statt "better goverment"). Durch bestrafende und belohnende Maßnahmen versuchte der Staat die Zahl der Arbeitslosen -und Sozialhilfeempfänger zu reduzieren und sie wieder dem Arbeitsmarkt zuzuführen. Letztendlich bewirkte diese Politik zwar nicht die erhofften Einsparungen, dafür aber durch die Umverteilung von unten nach oben eine stärkere Polarisierung zwischen Arm und Reich. Die Mittelschicht litt unter den drastischen Kürzungen des Kindergeldes, der Lebensmittelmarken, Krankenversicherung und Sozialwohnungen. Das Defezit an günstigem Wohnraum blieb unter den von der Regierung getroffenen Maßnahmen wie Preisbindung der Mieten und Ausgabe von "rent vouchers" wieterhin bestehen. (Die Objektförderung Wohnungsbauförderung) war zugunsten der Subjektförderung eingestellt worden. Die Kombination Einsparung der sozialen Unterstützungen und das Fehlen günstigen Wohnraums führte in der Folge auch die nun verarmte Mittelschicht in die Obdachlosigkeit. Eine Dritte Gruppe aus der sich ein großer Teil der Obdachlosen der 80er Jahre in den USA zusammensetzte waren die wegen rassistischer Diskriminierung vom Wohnungs- und Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Latinos und Schwarzen.

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