am Beispiel der Nürnberger Bettelordnungen aus dem 14. und 15. Jahrhundert
1. Einleitung
Trotz Kriegen, Pest- und Hungerendemien brachten die ersten vier Jahrhunderte unseres Milleniums ein bis dahin beispielloses Bevölkerungswachstum. Im Gebiet des späteren Deutschlands wuchs die Einwohnerzahl von 5-6 Millionen im 11. Jahrhundert auf etwa 13 Millionen zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Der Bevölkerungsdruck führte zu Landkultivierung im Innern durch Rodung und einer Expansion nach Außen (Ostsiedlung). Ein Teil des ländlichen Bevölkerungsüberschusses aber wanderte in die Städte ab, die längst zu einer eigenständigen Gesellschafts - und Wirtschaftsgröße avanciert waren. Zwischen 1200 und 1350 stieg in Deutschland die Anzahl der Städte von wenigen hundert auf ca. 3000. In ihnen lebten mittlerweile 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.[1]
Mit der rapiden Zunahme der Bevölkerung und den einsetzenden ökonomischen und sozialen Veränderungen reichten die bisherigen Formen der mittelalterlichen Armenfürsorge nicht mehr aus. Die Kirche zeigte sich hilflos, inbesondere gegenüber der konzentrierten neuen städtischen Armut. Das Armenwesen war auf statische Verhältnisse ausgerichtet: Die Klöster und Kirchen - in all den Jahrhunderten darauf bedacht, Pilgern und in Not geratenen Menschen ohne Unterschied mit Tat und Trost zur Seite zu stehen, waren überfordert. Es schien, wer Almosen sät, wird Bettler ernten...
Die Jahrhunderte zuvor, die Blüte des Hochmittelalters, waren vielleicht die einzige Zeit, in der Theorie und Praxis der Fürsorge jemals übereinstimmten: Wie es das Matthäus-Evangelium (Mt.25,34 ff.) vorschrieb, übte man sich in Gebefreudigkeit, ohne die Not der Bittsteller zu hinterfragen. - Nun aber sah man sich bei den Armen, den Trägern christlicher Heilsbotschaft, einem Phänomen ausgesetzt, das mit "neuer Mobilität" nur unzureichend umschrieben ist. War doch die kirchliche Almosenpraxis ursprünglich, gesamtgesellschaftlich gesehen, nur als Ergänzung gedacht. Den eigentlichen sozialen Schutz hatten die Primärverbände zu gewährleisten - Familie, Grundherrschaft etc. Die sozio-ökonomischen Umbrüche an der Schwelle zur frühen Neuzeit hatten aber auch hier tiefe Spuren hinterlassen.
So gewann im Spätmittelalter die Armenfürsorge der Städte neben der der Kirche eine eigenständige Bedeutung. Die Säkularisierung des Armenwesens nahm ihren Anfang. Sie stand nicht zuletzt im Zusammenhang mit der politischen Machterweiterung der Magistrate, ihrer Entwicklung von der bürgerlichen Selbstverwaltung zur städtischen Obrigkeit.[2] Auch führte die Aufwertung von Handwerk und Handel in der damaligen Gesellschaft zu einer Neubewertung der Armut. Deren Zunahme war, wie schon erwähnt, zwar dem Bevölkerungswachstum geschuldet. Technischer Fortschritt und Arbeitsproduktivität konnten dem nicht ausreichend Schritt halten. Allerdings ist bislang nicht belegt worden, daß der relative Anteil der primär von Armut Betroffenen[3] an der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, Sachße/Tennstedt schätzen ihn auf 10 bis 20 Prozent der damaligen Stadtbevölkerung.[4] Möglicherweiser war dieser Anteil unter Karl dem Großen ähnlich. Es fehlen aussagekräftige Statistiken.
Die "Verbürgerlichung" des Armenwesens begann mit der Gründung von Bürgerhospitäler - die freilich nicht nur den Armen offenstanden - und mit der allmählich zunehmenden Überführung wohltätiger Stiftungen und Vermächtnisse in die Verwaltung der Städte.
Ab Mitte des 14. Jahrhunderts sind dann Bemühungen der Räte zu beobachten, die neuen städtischen Armutsprobleme mittels administrativer Maßnahmen und gesetzlicher Regelungen unter Kontrolle zu bekommen. - Was heutzutage als Prozeß der "Rationalisierung" innerhalb der "Sekularisierung der Armenfürsorge" bezeichnet wird, nahm hier seinen Anfang: Die Magistrate bemühten sich um die Herausbildung feststehender Kriterien, die zur Entgegennahme von Almosen berechtigten. Das waren vor allem Herkunft und Arbeitsfähigkeit, bzw. -unfähigkeit.
Die vorliegende Hausarbeit will sich jener, für den Vorgang, den sie beschreibt, etwas nüchtern bezeichneten "Rationalisierung der Armenfürsorge" widmen. An Hand der ersten beiden Nürnberger Bettelordnungen sollen die Anfänge dieses Prozesses untersucht werden. Das Bild, das die beiden Verordnungen, im Abstand von etwas mehr als hundert Jahren, über den damaligen Umgang mit der Armut zeichnen, kann nur ein unvollständiges sein. Zum Thema Armut allgemein ist die Quellenlage in der Mediavistik sehr dürftig. Fehlt es doch beinahe gänzlich an Zeugnissen von den Armen selbst.
2. Rationalisierung der Armenfürsorge
Der spätmittelalterliche Übergang von der kirchlichen Almosenpraxis zum städtischen Armenwesen beschäftigt die Historiker seit gut hundert Jahren. Bereits Olshausen schrieb in seiner, aus heutiger Sicht sicher etwas fragwürdigen, "Geschichte des Bettelwesens" aus dem Jahr 1902:
"Freilich konnte man sich zu einem völligen Verbot des Bettelns und zu dem Gedanken, daß die Armenpflege eine Pflicht des Staates sei, noch nicht aufschwingen, und, solange es noch keine organisierte Armenpflege gab, konnte man das Betteln, ohne den mittellosen Arbeitsunfähigen dem Hungertode auszusetzen oder zum Verbrechen zu nötigen, nicht gänzlich verbieten, was überdies auch den Anschauungen jener Zeit viel zu sehr widersprochen haben würde."[5]
Die Leute im Deutschland des Spätmittelalters waren noch immer von tiefer Religiösität. Die höchstens sechzig, siebzig Jahre, die der Mensch auf Erden verbrachte (damals noch eine Scheibe) waren in seiner Vorstellung nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Lebenszeit.[6]
Glaubte man doch im Leben drei Welten zu durchschreiten:
- - die terra morientum (diese Welt)
- - die terra mortuorum (die Zwischenwelt: Hölle - Limbus - Purgartorium)
- - die terra viventium (die wahre, himmlische Welt)
Den nicht zu umgehenden Aufenthalt in der Zwischenwelt, die dort erwartete Reinigung, galt es abzukürzen. Eigens dafür, um den "locus refrigerii" - den Ort des Feuers - erträglicher zu machen, bot die christliche Religion eine Reihe von probaten Hilfen, erwähnt seien hier nur Sakramente und Buße (z. B. Kasteiungen, Fasten und Kreuzzüge). Verständlichweise erfreute sich auch das Geben von Almosen verhältnismäßig großer Beliebtheit. Wer einem Bettelnden etwas gab, tat dies nicht primär um des Elends willen, sondern wegen seines (des Spenders) Seelenheils.
Die Ursache der Armut wurde als gottgewollt begriffen. Almosen gab man in erster Linie aus religiösen und nicht aus sozialen Gründen. Im Zuge des Bevölkerungswachstums aber, der neuen Mobilität und dem Aufschwung der Städte, boten nun immer mehr Bettler ihre Fürbitte an. Die Klöster und Kirchen waren überfordert. Und die Stadtbürger, die jetzt gefordert waren, zeigten sich in ihrem christlichen Glauben lange nicht so motiviert wie die Protagonisten der kirchlichen Armenfürsorge...
Der Prozeß der Rationalisierung in der Armenfürsorge läßt sich recht deutlich an Hand der beiden Nürnberger Bettelordnungen nachvollziehen. Sachße/Tennstedt sprechen allgemein von zwei Phasen:
In der ersten Phase hielten die Magistrate noch an der traditionellen Form der Unterstützung, dem Almosen, fest. Der Bettel war weiterhin gestattet, wurde jedoch reglementiert. Die Einschränkungen nahmen mit der Zeit zu, wie das Beispiel Nürnberg belegt.
Die zweite Phase, die in dieser Arbeit nicht Gegenstand ist, war charakterisiert durch die grundlegende Umgestaltung des Fürsorgesystems (Kommunalisierung). Das Betteln wurde verboten, während im Gegenzug die kommunale Unterstützungspflicht für die Armen eingeführt wurde.[7]
In dem Umfang wie die Unterstützung - noch immer in Gestalt von Almosen! - nur noch bei Vorliegen bestimmter Kriterien gewährt werden sollte, wuchs selbstverständlich auch die Gefahr des vermeintlichen Mißbrauchs. Daher war die Rationalisierung der Armenfürsorge begleitet vom Aufbau bestimmter Institutionen, die die Einhaltung der Kriterien zu kontrollieren hatten (Bürokratisierung). Desgleichen galt es die Armen an die Gesellschaft zu binden, beispielweise durch Arbeitsmaßnahmen (Pädagogisierung).
Das erstarkte Bürgertum fühlte sich zunehmend von der Armut bedroht, Handwerker und Patrizier suchten danach, sich nach "unten" abzugrenzen.[8]
2.1. Nürnberg im Spätmittelalter
Für damalige Verhältnisse war die Reichsstadt Nürnberg, deren Ersterwähnung auf das Jahr 1040 zurückgeht, eine Großstadt von europäischen Format. Innerhalb der fünf Haupttore, auf einem Areal von etwa 160 Hektar, lebten Mitte des 15. Jhs. ca. 20.000 Menschen.[9]
Seit der goldenen Bulle Karls IV. mußte jeder neugewählte römisch-deutsche König in der Stadt seinen ersten Reichstag abhalten. Dessen Sohn Siegmund setzte die Förderung Nürnbergs fort: Die Stadt wurde 1424 zum dauerhaften Aufbewahrungsort der Reichsinsignien.
Im Nürnberger Rat rekrutierten sich die Mitglieder aus den Patrizierfamilien. Die "Alten Genannten" waren ein Kollegium aus 26 Männern. Um 1370 wurde dieser Rat um 16 "Genannte" erweitert, die jeweils zur Hälfte aus dem Handwerk und dem Patriziat stammten. Doch nur die 26 "Alten Genannten" wählten wie bislang alle vier Wochen (!) zwei Bürgermeister, die den Rat einberiefen und die Stadt nach außenhin vertraten. Aus diesem Gremium wurde auch über die Zusammensetzung im Ausschuß der sieben "Alten Herren" entschieden, der eigentlichen Exekutive.[10]
Der geringe Einfluß der Handwerker auf die politischen Geschicke der Stadt steht im Gegensatz zu ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Immerhin wurden zahlreiche mechanische Präzisionsgeräte, beispielsweise der Kompaß oder die Uhr, in Nürnberg erfunden. In der Stadt wurden damals aus Messing Mörser, Töpfe und Waagen hergestellt, aus Bronze Geschütze gegossen.
Die damalige Massennachfrage im metallverarbeitenden Gewerbe führte allerdings bereits im 13. Jahrhundert in der Stadt zur personellen Trennung von Produktion und Handel. Mit dem Nürnberger Verlagswesen erklärt sich auch die politische Dominanz der Patrizier.
Europäische Bedeutung erlangte Nürnberg als Messe- und Handelsstadt. Dank diplomatischen Geschicks waren Nürnberger Händler vieler Orts von den Zöllen befreit, waren führend im Handel mit Vieh, orientalischen Produkten, Gewürzen, Rüstungsgütern und Dingen des täglichen Bedarfs.
Die Rolle der Stadt im Fernhandel wird daran deutlich, daß bei den Preisberechnungen des mitteleuropäischen Großhandels häufig die Preise am Nürnberger Markt zu Grunde lagen. Bei der Vielzahl damals existierender Maße und Gewichte dienten die Nürnberger oftmals als Richtwert.[11]
Leicht vorzustellen, daß eine solche Stadt nicht nur auf Händler und Käufer ihre Anziehung ausübte. Daher erklärt sich möglicherweise auch der Umstand, daß gerade aus Nürnberg die älteste, uns bekannte Bettelordnung vorliegt.
2.2. Nürnberger Bettelordnung von ca. 1370[12]
Genau datieren läßt sich die aus Nürnberg vorliegende, ältestete deutsche Bettelordnung nicht. In "Vermischte Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg" aus dem Jahr 1789 schreibt Georg Ernst Waldau über den Armenvogt Pignot Weygel, von dem in der Bettelordnung wiederholt die Rede ist, daß dieser ein 1373 gestorbener Senator von Nürnberg gewesen sei.
Die Bettelordnung selbst ist nicht überzubewerten. Inhalt und Ausführung von Gesetzen waren sicher schon damals nur begrenzt im im Einklang. Hinzu kommt, daß nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung des Lesens und Schreibens mächtig war. Schriftliche Verordnungen hatten nicht den Stellenwert, den sie heute einnehmen. In der Regel wurden Gesetze laut verlesen, oft auf Märkten. Sie waren Verlautbarungen im wahrsten Sinne des Wortes. Der mögliche Spielraum für Willkür seitens der Obrigkeit, ist dabei nicht zu gering einzuschätzen. Über den tatsächlichen Umgang des Nürnberger Rates mit den Armen im 14. Jh. wissen wir so gut wie nichts.
Trotzdem darf davon ausgegangen werden, daß die Ratsherren beim Erlaß dieser Bettelordnung von dem Gedanken getragen waren, die Vergabe der Almosen einfach nur effektiver zu gestalten, die Almosen zuerst den aus der Stadt stammenden Bettlern zukommen zu lassen. Sind doch die schon damals vorhandenen Mittel zu Disziplinierung oder gar Vertreibung lange nicht ausgeschöpft worden, jedenfalls nicht offiziell. Im Rahmen der Möglichkeiten gingen man bei der Niederschrift noch relativ behutsam vor. So schließt die älteste, vorliegende Nürnberger Bettelordnung aus dem 14. Jh. mit dem Satz:
"Item wer aber daz yemant dez Rats erfuere, daz den armen lewten mit der abgeschriben gesezzen und ordnunge irer narunge abgieng, der sol daz dem Rate ze wissen tun, und sol man ez dann wider verkeren, alz man ze rat wirdt, daz ez den armen lewten nicht ze swer sey." - ... dann wird das Gesetzt anders gehandhabt, "daß es den armen Leuten nicht zu schwer sei".
In der Einleitung zur Verordnung werden die Bettler nicht als eine homogene Gruppe betrachtet, sondern sehr wohl differenziert.
"Man ist obereyn worden von der Sterzel (Landstreicher), Geyler (unverschämt Anbettelnden) und aller pettler..."
Von ihnen soll niemand mehr in der Stadt betteln, es sei denn "er hab dann der stat zeichen". Es ging also nicht darum, den Bettel innerhalb der Stadtmauern zu verbieten, sondern nur einzuschränken, das mit Hilfe der sicher limitierten Bettelzeichen. Die kleinen Schilder bzw. Marken wahrscheinlich aus Blech oder Messing[13] mit dem Stadtwappen u. ä. drauf, verteilte besagter "pignot weigel von des rats wegen". Die Tatsache, daß der Armenvogt hier explizit bei seinem Namen benannt wird und nicht in seiner Funktion, mag Ausdruck der Kurzfristigkeit sein, im politischen Kalkül des Rates. Diese Bettelordnung wurde in Nürnberg nicht als erste Maßnahme von vielen begriffen.
Das erwähnte Zeichen war dabei weniger zur Stigmatisierung der Armen gedacht - anders als etwa bei Juden und Prostituierten im Mittelalter - sondern eher dem bereits erwähnten Umstand geschuldet, daß fast niemand, weder Bürger noch Bettler, lesen konnte. Das Bettelzeichen war eine Art Ausweis. Stigmatisiert waren die Armen ohnehin, durch Krankheit, Kleidung und Elend.
Wie Sachße/Tennstedt bemerken, tritt in der Figur des Armenvogts Pignot Weygel "die städtische Sozialverwaltung in ihrer frühsten und schlichtesten Form in Erscheinung".[14] So lange es dem Magistrat lediglich um Reglementierung ging, blieb der Verwaltungsaufwand relativ bescheiden. Seinen Aufgaben vermochte Weygel noch ohne weitreichende personelle Unterstützung nachzugehen:
"... und wen der pignot weigel ein zeichen gibt, dez namen sol er schreiben in ein puch".[15]
Einer Eintragung dort war nun aber, im Sinne der Ratsherren, nicht jeder würdig. Das Bettelzeichen und damit die Erlaubnis, in der Stadt um Almosen zu bitten, bekam nur derjenige, für den mindestens zwei oder drei ehrbare Bürger auf Eides Statt erklärten, daß es diesem ein wirkliches "noturft sey". Umherziehende Bettler, die in Nürnberg niemanden kannten, standen außenvor. Wir begegnen hier dem späteren Heimatprinzip: Jede Kommune fühlt sich nur für die eigenen Armen verantwortlich.
Die "lewte", die fortan ohne für jeden sichtbare Genehmigung betteln, "die sullen die vier knecht und die puetel je stunde zu dem pignot weygel bringen". Auf daß er sie, gemeinsam mit den fremden "Sterzel und Geyler" - so sie länger als drei Tage in Nürnberg betteln - für ein Jahr der Stadt verweise.
Die durch Weygel ausgewählten ansässigen Bettler werden darüber nicht unerfreut gewesen sein, wirkt sich doch Konkurrenz in ihrem Gewerbe bekanntlich nicht gerade belebend aus. Doch auch bei den geduldeten Bettlern unterlag das Tagewerk fortan bestimmten Reglementierungen:
Zum einen bekamen das Bettelzeichen keine Personen ausgehändigt, die "gearbeyten mochten und die dez almusens niht noturftig weren". Zum anderen dürfte nicht mehr in der Kirche gebettelt werden. Die Armen sollten "sitzen oder steen zu den zweien seiten, bey der tuer, da man allermeyst aufz und In die kirchen geet". Scheinbar wurden die Bettler selbst von der Kirche oft als Störung empfunden. Denn im Folgenden findet sich die Formulierung: "und sullen auch die petler niht zu den altaren (...) petelen".
In der ältesten vorliegenden Bettelordnung war die Erlaubnis zum Betteln zeitlich begrenzt. Jeweils zum St. Michaels-Tag (29. September) und zum St. Walpurgis-Tag (30. April) hatte Pignot Weygel die Bettler zusammenzurufen. Ein jeder von ihnen mußte wiederholt "mynsten zwen oder dren man" mitbringen, die auf ihren Eid nehmen, "daz Im daz almusen noturftig sey". Daß die Bettler nun gegenseitig für einander bürgten, war ausgeschlossen. Es sollten "lewte seyn, den wol ze geglauben sey."
Das disziplinierende Moment der Bettelordnung wird hierin deutlich.
Jeder Bettler, der als solcher in Nürnberg zu bleiben gedachte, hatte sein öffentliches Verhalten - und Betteln ist gewöhnlich eine öffentliche Angelegenheit - auf gesellschaftliche Akzeptanz auszurichten. Für den Bedürftigen muß das letztlich bedeutet haben, nach Ablauf der besagten fünf bzw. sieben Monate, jedesmal zwei, besser noch drei ehrbare Bürger zu finden, die ihm das Betteln gestatten! Und selbst wenn er mit diesen Personen dem Armenvogt vorstellig wurde, war das Bettelzeichen für ihn in keinster Weise einklagbar.
Sobald der Armenvogt der Meinung war, der Betreffene sei mittlerweile des Almosen nicht mehr notdürftig, "dem sol(te) er daz zeichen nemen" und sich von ihm beeiden lassen, daß er für ein Jahr die Stadt mied und danach nicht ohne seine Genehmigung in Nürnberg bettelte.
2.3. Nürnberger Bettelordnung von 1478[16]
Innerhalb von nur hundert Jahren muß sich die soziale Lage in der Stadt Nürnberg auf dramatische Weise zugespitzt haben. In der Summe der schriftlichen Ausführungen hat die Bettelordnung von 1478 im Vergleich zu ihrer Vorgängerin den dreifachen Umfang!
Die deutlichen Eingangsformulierungen lassen ohne Zweifel auf die Intentionen des Nürnberger Rats schließen. Dieser sei oft und nachdrücklich davon unterrichtet worden, "das durch etlich petler und petlerin ein ungotforchtig, (...) unzimlich und ungebürlich wesen geübt, auch etlich hie zu Nüremberg nach dem almusen geen, da einvordern und einnemen, doch des nit notturftig sind."
In den folgenden Zeilen wird zwar beteuert, man wolle vor allem der Unredlichkeit und Betrugsgefahr zuvorkommen, unter der besonders die rechtschaffenden Armen zu leiden hätten. Die Konsequenzen der Ratsherren aber, die immer wieder in Strafen münden ("sol ein jar und ein meil von dieser stat sein") zeigen eine einzige wortgewaltige Sprachlosigkeit gegenüber der neuen konzentrierten Armut. Offensichtlich wurden die Bettler als akute Bedrohung der öffentlichen Ordnung empfunden, nicht mehr nur als Störung.
Gleichwohl weiterhin Bettelzeichen vergeben werden - mittlerweile jedoch verschiedene, z. B. eigens für in Not geratene Wöchnerinnen - fehlt im Vergleich zur vorherigen Bettelordnung die Forderung nach etwaigen Bürgen. Kein "ehrbarer" Bürger wird mehr zur Entscheidung herangezogen. Mag es am Desinteresse dieser Bürger gelegen haben oder auch am denkbaren Umstand, daß sich der Rat nur ungern bei seinen Amtsgeschäften reinreden ließ. Jedenfalls war diese Regelung auf Dauer wohl nicht praktikabel. Wäre sie doch darauf hinausgelaufen, daß sich zweimal im Jahr die Bettler der Stadt aufmachten und von Tür zu Tür zogen. Und ihrer waren es sicher nicht wenige, die statt um Almosen um Bürgen gebettelt hätten...
Interessanterweise wird der für die Durchsetzung der Bettelordnung Verantwortliche, der vom Rat eingesetzte "herr" nicht mehr bei seinem Namen genannt. Möglicherweise dachte man jetzt in größeren Zeiträumen.
Die Bettelordnung von 1478 ist von drei Veränderungen geprägt.
- Im Vergleich zum vorherigen Jahrhundert werden die Bettler als Gruppe noch differenzierter betrachtet. Der Nürnberger Rat unterscheidet zwischen Fremden, die nicht länger als zwei Tage im Vierteljahr in der Stadt betteln dürfen; den "verschämten Armen", die nur des Nachts betteln wollen und eigens dafür ein besonderes Zeichen erhalten. Weiterhin ist von umherziehenden Priestern die Rede; von gewöhnlichen Bettlern; aber auch von Studenten und Wöchnerinnen die Rede.
- Erstmals werden nicht nur die Bettler, die zunehmend Einschränkungen erfahren, sondern die normalen Bürger selbst reglementiert: "Es sol auch kein burger, inwoner, noch kein offennbar koch einichen petler über drey tag nit herbergen noch halten". Es sei denn ihm wurde dies vom Rat erlaubt. Bei Verstoß betrug die Strafe pro Tag und Person je ein Pfund neuer Heller.
- Das bürgerliche Arbeitsethos (Wer essen will, muß auch...) tritt verstärkt in den Vordergrund. Der von Historiker allgemein bezeichnete Vorgang der Pädagogisierung der Armenfürsorge, die vermeintliche Erziehung durch Arbeit, zeichnet sich in seinen Anfängen ab.
In der Nürnberger Bettelordnung von 1478 ist auffällig oft von Frauen die Rede, ob als"betlerin", "kindtpetterin" (Wochnerin) oder "gestin". Auch finden Kinder Erwähnung. Denen soll, so sie älter als acht Jahre sind, "auff dem lannde zu diensten geholffen mocht werden". Mit Kindern diesen Alters öffentlich um Almosen zu betteln, ist fortan untersagt.
Im Mittelalter spielten bekanntermaßen Frauen und erst recht Kinder in der öffentlichen Warnehmung eine eher untergeordnete Rolle. Daran, daß sie hier ausdrücklich erwähnt werden, wird das Ausmaß der damaligen Verelendung deutlich, von der ganze Familien betroffen waren.
Ungeachtet dessen aber war Betteln in gewisser Weise weiterhin legitimer Broterwerb. Beispielsweise dürfte ein Nürnberger Student dem sehr wohl nachgehen, so "er pfleglich zu schule gee und (...) ein gehorsamer schuler" sei.
Trotzdem waren die offiziellen Kriterien für die Bettelerlaubnis strenger geworden. Man kann auch davon ausgehen, daß Verstöße strenger als früher mit Stadtverweisen geahndet wurden. Fortan hatten die, "die nit krüppel, lam oder plint sind" an keinem Werktag mehr vor den Kirchen zu sitzen und um Almosen zu bitten. Ausgenommen davon waren drei Gotteshäuser: "sanndt Moritzen, sanndt Niclas und sanndt Kungunden". Die Armen hatten jetzt zu "spynnen oder annder arbeit, die in irem vermögen war" nachzugehen. Obgleich hier von keinen ausdrücklichen Arbeitsmaßnahmen die Rede ist, kann doch angenommen werden, daß so manche im Nürnberger Rat vertretene Patrizierfamilie im Verlagswesen gern auf diese billigen Arbeitskräfte zurückgriff. Eine angemessene Entlohnung ist jedenfalls auszuschließen. Warum sonst war den Armen in der gesamten Stadt das sonntägliche Betteln weiterhin gestattet?
Wenn sich die städtische Obrigkeit von der Armut nicht bedroht fühlte, so fühlte sie sich doch zumindest belästigt. Etwaige Gebrechen der Bettler hatten fortan verdeckt zu bleiben, damit beim Anblick dieser Menschen die "swangern frawen" keinen Schaden nehmen. Auch sollten der Ruhestörung Einhalt geboten werden. Keine Person, der zu betteln durch das Zeichen erlaubt war, düfte fortan "singen, sagen oder zaigen, es sey gemelde, bild, wunderliche thyer (Tiere) oder annders, sondern mag steen oder sitzen". - Ausgenommen hiervon waren die Straßenmusikanten.
Der entscheidende, qualitative Unterschied zur Bettelordnung aus dem 14. Jh. ist aber die Verschärfung der moralischen Kriterien.
Ein jeder Bettler hatte sich - bevor er denn in Gestalt des Bettelzeichens die Erlaubnis bekam, in der Stadt um Almosen zu bitten - gegenüber dem vom Rat eingesetzten "herren" zu offenbaren. Längst aber war nicht mehr nur die Frage der Arbeitsfähigkeit bzw. - unfähigkeit von Interesse, sondern auch ob er oder sie "eelich oder ledig sey" und wieviel Kinder man habe. Von selbstverschuldeten Armen ist einige Sätze darauf die Rede. "Item ein yeder willig arm sol in einem jare nit über ein tag hie in der stat betteln bey vermeydung der stat ein jare." - Was in unsere Tage übersetzt soviel bedeutet wie:
"Jeder selbstverschuldete Arme soll nicht mehr als einen Tag im Jahr hier in der Stadt betteln, wenn er das Stadtverbot auf ein Jahr vermeiden will."[17]
Wie sehr sich mittlerweile Verständnis und Umgang mit den Armen geändert hatten, von welchem Geist die Reichsstadt Nürnberg inzwischen regiert wurde, wird an Hand des vorletzten Satzes dieser Bettelordnung deutlich. Wenn ein Bürger (mit Ausnahme der im Dienst der Stadt stehenden Knechte und Büttel) jemanden anzeigt und beweist, daß dieser eines oder mehrere der aufgezeigten Vergehen begangen habe, "der selb solt von yedem fürbrachten stuck und personen zu lone IX pfennig haben" - Kopfgeld für Arme.
3. Schlußbemerkungen
Bei den Menschen heute gilt das Mittelalter gewöhnlich als schwarze Epoche in der Geschichte. Die Klischeevorstellungen des Autors über diese Zeit und den Umgang mit der Armut sind allerdings erst bedient worden, bei der Untersuchung der zweiten Nürnberger Bettelordnung, aus dem 15. Jahrhundert, d. h. an der Schwelle zur Neuzeit.
Interessant zu wissen, ist dabei der Umstand, daß es die behördlichen Anstrengungen gegen den Leistungsmißbrauch (also gegen Leute, die heutzutage gemeinhin als "Sozialschmarotzer" bezeichnet werden) bereits vor der der ersten, aus Steuern erbrachten Sozialleistung gegeben hat. Mit Beginn der Rationalisierung des Armenwesens wurde nicht in erster Linie versucht, die Fürsorge den Bedürftigen anzupassen, sondern umgekehrt: Mit dem ausgehenden Mittelalter mußte die Gruppe der primär von Armut Betroffenen, wie Thomas Fischer schreibt, "erst die Schleuse obrigkeitlicher Bedürftigkeitskontrolle passieren" - meistens jedoch nicht um kurzfristig Hilfe zu empfangen, sondern um weiterhin betteln zu dürfen.[18]
Ein wesentlicher Punkt blieb in dieser Hausarbeit leider unbeachtet: die Rolle des Geldes.[19] Als Zahlungsmittel bekam es eine völlig neue Bedeutung, es war Kapital, diente der Akkumulation. Für die gutbetuchten Bürger - besonders die Patrizier - galt es, das Geld nicht mehr einfach auszugeben oder gar an Bettler zu verteilen. Im Spätmittelalter begann das Bürgertum verstärkt sein Geld anzulegen, zwecks Gewinne. Aus dem Patrizier, der seine Überschüsse im Verlagswesen zu investieren wußte, entwickelte sich schon bald der Unternehmer.
Eine völlig neue These: Vielleicht gab es ja im Spätmittelalter, im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, nicht unbedingt mehr Bettler, sondern nur weniger Geld, das sich im Umlauf befand?
Und wieder fehlt es an Quellen, die z. B. belegen, daß die städtischen Verwaltungen in der Summe nie über die Spenden und wohltätigen Stiftungen verfügen konnten, wie einst die Kirchen des Hochmittelalters. Damit wären die Anfänge der Rationalisierung im Armenwesen, wie sie hier untersucht wurden, nicht nur eine Folge des zunehmenden Bettelwesens in den Städten und der Neubewertung der Arbeit - sondern auch der mittlerweile zurückgegangenen "Liquidität" der Bürger geschuldet.
4. Quellen- & Literaturverzeichnis
Quellen
- Bader, Josef: Nürnberger Polizeiordnungen aus dem 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 1861.
- Waldau, Georg Ernst: Vermischte Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg, 4. Bd., Nürnberg 1789.
Literatur
- Fischer, Thomas: Städtische Armut und Armenfürsorge im 15. und 16. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Untersuchungen am Beispiel der Städte Basel, Freiburg i. Br. und Straßburg (= Göttinger Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte 4), Göttingen 1979.
- Olshausen, Rat Dr.: Geschichte des Bettelwesens. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, Leipzig 1902.
- Sachße, Christoph/Tennstedt, Florian: Bettler, Gauner und Proleten. Hamburg 1983.
- Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland: vom Spätmittelalter bis zum Ersten Weltkrieg. 1. Bd., Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1980.
- Von der Armutspolitik zur fachlichen Sozialarbeit. In: Jahrbuch der Sozialarbeit, Hamburg 1981.
- Scherpner, Hans: Theorie der Fürsorge, 2. Aufl., Göttingen 1974.
- Schweizerisches Landesmuseum (Hg.): Himmel, Hölle, Fegefeuer - das Jenseits im Mittelalter, Zürich 1994.
- Wendehorst, A.: Nürnberg. In: Lexikon des Mittelalters, München 1993.
Anmerkungen
[1] vgl. dazu Sachße, Christoph/Tennstedt, Florian: Bettler, Gauner und Proleten. Hamburg 1983, S. 39 ff.
[2] vgl. dazu Sachße/Tennstedt: Von der Armutspolitik zur fachlichen Sozialarbeit. In: Jahrbuch der Sozialarbeit, Hamburg 1981, S. 11.
[3] vgl. dazu Fischer, Thomas: Städtische Armut und Armenfürsorge im 15. und 16. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Untersuchungen am Beispiel der Städte Basel, Freiburg i. Br. und Straßburg (= Göttinger Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte 4), Göttingen 1979, S.25. - In Anlehnung an die moderne Armutstheorie unterscheidet Thomas Fischer die Begriffe primäre und sekundäre Armut, "wobei primäre Armut einen individuellen Zustand bezeichnen soll, bei dem nicht einmal die notwendige Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse nach Ernährung, Kleidung und Unterkunft gesichert ist, während mit sekundärer Armut zunächst allgemein ein Mangel an für ein standesgemäßes Leben (...) notwendig erachteten Gütern gemeint ist".
[4] siehe Sachße/Tennstedt: Hamburg 1983, S.41
[5] Olshausen, Rat Dr.: Geschichte des Bettelwesens. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, Leipzig 1902, S.165.
[6] vgl. dazu Himmel, Hölle, Fegefeuer - das Jenseits im Mittelalter. Hg. vom Schweizerischen Landesmuseum, Zürich 1994.
[7] vgl. dazu Sachße/Tennstedt: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland: vom Spätmittelalter bis zum Ersten Weltkrieg. 1. Bd., Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1980, S. 30 ff.
[8] Inzwischen wird in der Mediavistik der Prozeß der Sekularisierung in der Armenfürsorge allgemein unter den Gesichtspunkten Kommunalisierung, Rationalisierung, Bürokratisierung und Pädagogisierung betrachtet.
[9] siehe A. Wendehorst: Nürnberg. In: Lexikon des Mittelalters. München 1993, S.1318ff.
[10] ebenda, S.1320
[11] ebenda S.1321
[12] aus: Waldau, Georg Ernst: Vermischte Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg, 4. Bd., Nürnberg 1789, S.328 ff.
[13] vgl. Sachße/Tennstedt: Hamburg 1983, S82, Abbildung 46. Zum Besseren Verständnis dieser Bettelordnung empfehlen sich auch die Seiten 42 ff.
[14] Sachße/Tennstedt: Geschichte der Armenfürsorge..., Berlin, Köln, Mainz 1980, S. 33. Zum besseren Verständnis der Quellen findet sich im gleichen, dem ersten Band der Reihe, ab Seite 63 eine ‹bertragung der beiden Nürnberger Bettelordnungen ins Neuhochdeutsche.
[15] In dieser, wie auch in der Bettelordnung von 1478, finden sich einige Worte in unterschiedlicher Schreibweise. In diesem Fall wechselt "weygel" und "weigel".
[16] aus: Bader, Josef: Nürnberger Polizeiordnungen aus dem 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 1861, S.316 ff.
[17] Übertragung ins Neuhochdeutsche aus: Sachße/Tennstedt: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland... 1. Bd., Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1980, S. 65.
[18] Fischer: Göttingen 1979, S. 313.
[19] vgl. Scherpner, Hans: Theorie der Fürsorge, 2. Aufl., Göttingen 1974, S.43.